Klarheit in der Alarmierung

Ein neues SES-Papier schafft jetzt auch in der Schweiz Klarheit in der Alarmierung und zeigt die Unterscheidung zwischen Elektroakustischen Notfallwarnsystemen und Sprachalarmanlagen auf.

Seit der Einführung der Produktnorm EN 54-16 im Jahr 2008 sowie der neuen Anwendungsnorm SN-EN 50849 im Jahr 2017 wird in ganz Europa zwischen Elektroakustischen Notfallwarnsystemen (ENS) und Sprachalarmanlagen (SAA) klar unterschieden. Die Nachbarländer fingen schon früh mit der Unterscheidung beider Systemtypen an und bauten die Anlagen nach europäischen und nationalen Vorgaben. Doch in der Schweiz kannte man hingegen nur die europäische ENS-Norm, was immer zu grosser Verwirrung geführt hat. Ein lokales Papier, das diese Unterscheidung regelt, fehlte bislang.

Neues Stand-der-Technik-Papier

Der Verband Schweizer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES) hat diese Problematik schon früh erkannt und dazu ein neues Stand-der-Technik-Papier (STP) verfasst. Diese vom VKF anerkannte SAA-Richtlinie präzisiert die Unterscheidung von SAA- und ENS-Systemen in ihrer Anwendung für die Schweiz und ist seit 2017 in Kraft.

Was unterscheidet eine SAA von einer ENS?

Elektroakustische Notfallwarnsysteme ENS:

  • Seit dem Übergang der EN 60849 zur neuen EN 50849 ist es nicht mehr zulässig den Brandfall mit einem ENS-System zu alarmieren. Sämtliche anderen Gefahrenfälle können mit einem ENS-System alarmiert werden.

Sprachalarmierungsanlagen SAA:

  • Der Brandfall wird mit einem SAA-System alarmiert, unabhängig davon, ob dieser automatisch oder manuell ausgelöst wird.
  • Sämtliche anderen Gefahrenfälle dürfen mit einem SAA-System ebenfalls alarmiert werden.
  • SAA-Systeme müssen mit Produkten der EN-54-Normreihe gebaut werden.
  • Eine SAA wird immer von einer BMZ angesteuert und überwacht. Sie ersetzt deren akustische Alarmierung.

 

Drei Sicherheitsstufen

Im SES STP werden die SAA-Systeme in drei Sicherheitsstufen klassifiziert. Diese definieren die Systemverfügbarkeit und Sprachverständlichkeit in einem Störfall. Auch ENS-Anlagen können nach den gleichen Sicherheitsstufen aufgebaut werden.

Die angewandte Sicherheitsstufe muss darum schon früh in der Konzeptphase zusammen mit dem Anlagenbesitzer oder -betreiber definiert werden.

Sicherheitsstufe
IIIIII
Risiko im ObjektGeringNormalHoch
HavarieverstärkerNicht zwingendJaJa
A B VerkabelungNeinJAJA
Ganzes System redundantNeinNeinJA
FehlertoleranzAusfall einer Alarmzone bei einem Fehler im Übertragungsweg.STI >0,45 bei einem Fehler im Übertragungsweg oder Verstärker.STI >0,45 bei einem Fehler im Übertragungsweg,  Verstärker oder im Gesamtsystem.

 

Das SES-Papier „Stand der Technik, Sprachalarmanlagen (SAA) & Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)“ beinhaltet Praxiswissen zum Aufbau, Betrieb und Unterhalt. Zusätzliche Applikationsbeispiele ergänzen das Dokument. Die Richtlinie kann unter www.sicher-ses.ch/de/dokumente/bestellungen  bezogen werden.

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