Krisenmanagement im Nuklearfall

In einer Sitzung von Ende September legte der Bundesrat zusammen mit dem VBS eine Krisenorganisation fest, um eine wirksame und schnelle Reaktion im Ereignisfall sicherzustellen.

Krisenorganisation
Bild: depositphotos

Das VBS hält es in seiner aktuellen Lageeinschätzung für un­wahrscheinlich, dass im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine mit dem Einsatz von nuklearen Waffen durch Russland oder einem absichtlichen Herbeiführen eines nuklearen Unfalls zu rechnen ist. Sollte es dennoch zu einem nuklearen Ereignis in der Ukraine kommen, so würde dies eine Krise von grosser Tragweite, Komplexität und insbesondere zeitlicher Dringlichkeit darstellen. Um eine schnelle und wirksame Reaktion im Ereignisfall sicher­zustellen, legte der Bundesrat Ende September die Krisen­organisation und Federführung fest.

Der Bundesrat hat das VBS deshalb ermächtigt, bei Eintritt eines nuklearen Ereignisses oder wenn sich ein solches abzeichnet, den Bundesstab Bevölkerungsschutz als Strategischen Führungsstab Bund (SFB) einzusetzen. Dieser wird durch den Generalsekretär VBS geleitet. Einsitz nehmen die General­sekretärinnen oder Generalsekretäre aller Departemente, der Bundesratssprecher, die Direktorinnen oder Direktoren des BAG, des BABS, des BAZG und des BFE, ein Vertreter der Armee sowie die Generalsekretäre der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirekto­rinnen und -direktoren (KKJPD) und der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuer­wehr (RK MZF).

Laut dem Bund werden keine neuen und parallelen Strukturen geschaffen. Die Direktorenkonferenz des Bundesstab Bevölkerungsschutz (BSTB werde ereignisspezifisch zusammengesetzt, um ein effizientes Krisenmanagement zu gewährleisten. Die Zuständigkeiten und Kompetenzen sind bei den einzelnen Bundesstellen angesiedelt.

Quelle: VBS/Redaktion

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