Revidiertes Landesversorgungsgesetz in Kraft
Der Bundesrat hat das vollständig revidierte Landesversorgungsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen auf den 1. Juni 2017 in Kraft gesetzt.

Mit der Modernisierung des Landesversorgungsrechts aus dem Jahr 1982 wird es den Organen der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) möglich sein, auch künftig den vielfältigen Anforderungen an eine zeitgemässe Krisenvorsorge gerecht zu werden, wie es in der bundesrätlichen Mitteilung heisst.
Privatwirtschaft im Fokus
Bewährte Prinzipien und Instrumente der WL wie die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat, das Subsidiaritäts- und Milizprinzip oder auch die Pflichtlagerhaltung würden beibehalten. Die Wirtschaft spiele sowohl bei der Vorsorge als auch bei der Bewältigung von Krisen weiterhin die zentrale Rolle. Der Bund greife, falls nötig, nur unterstützend ein.
Die Konkretisierung des Beitrags der Wirtschaft zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von lebenswichtigen Versorgungsinfrastrukturen wird der Bund nun in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen vornehmen, wie es in der Mitteilung vom 10. Mai ferner heisst. Dabei stehe die Sicherstellung der Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferbereitschaft der privaten Betriebe im Fokus. In jedem Fall sollten aber auch künftig freiwillige Massnahmen der Wirtschaft zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit Vorrang vor jeglicher staatlichen Intervention haben, schreibt Bern.