Liftnotruf und Alarmsysteme: tragbare Kosten

Mit der Umstellung des analogen Telefonnetzes auf digitale Technik sind auch bei Telekom-Einrichtungen in Liften und bei Alarmsystemen Anpassungen nötig. Der Bundesrat kommt in einem am 2. Dezember publizierten Bericht ans Parlament aber zum Schluss, dass die Umrüstungskosten für die Eigentümer solcher Anlagen tragbar sind und keine Verlängerung des analogen Netzbetriebs nötig machen.

Der Bundesrat bezieht Stellung zur IP-Umstellung für den Liftnotruf und Alarmsysteme.© depositphotos
Der Bundesrat bezieht Stellung zur IP-Umstellung für den Liftnotruf und Alarmsysteme.© depositphotos

Im Zuge der Modernisierung ihres Netzes wechselt Swisscom von der analogen Telefonie auf die digitale IP-Technologie (Internet-Protokoll). Diese ermöglicht den Endkunden die Nutzung vieler neuer Anwendungen und Dienste und den Einsatz moderner Endgeräte. Das Netz kann zudem effizienter betrieben werden. Als Folge der Umstellung müssen Lifttelefone und Alarmsysteme umgerüstet werden, damit sie auch mit der neuen Technologie einwandfrei funktionieren (siehe auch Beitrag im SicherheitsForum, September-Ausgabe).

Gehört nicht zur Grundversorgung

Ständerat Joachim Eder (FDP, Kanton Zug) verlangt in einem Postulat vom Bundesrat, die Kostenfolge für Hauseigentümer und öffentliche Einrichtungen im Zuge der Netzumstellung aufzuzeigen. Zudem soll der Bundesrat prüfen, ob die Grundversorgungskonzessionärin verpflichtet werden kann, den analogen Telefonanschluss nach der Neuvergabe der Konzession 2018 während einer Frist von fünf Jahren weiterhin zu gewährleisten, damit die Lifttelefone den elektrischen Strom während dieser Übergangszeit weiterhin vom Telefonnetz beziehen können.

Der Bericht des Bundesrates zeigt nun, dass sowohl für Lifttelefone wie auch für Alarmsysteme bereits Lösungen existieren, damit sie auch in digitalen Telefonnetzen funktionieren. Die einmaligen Umrüstungskosten erachtet der Bundesrat im Hinblick auf die Langfristigkeit der Investitionen für die Eigentümer betroffener Anlagen als tragbar. Sie rechtfertigen den verlängerten Betrieb des analogen Netzes nicht rechtfertigen, zumal Lifttelefone und Alarmsysteme nicht zur Grundversorgung gehören, wie die Behörde schreibt.

Quelle: Uvek, Bundesamt für Kommunikation

 

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