Lobsiger wird oberster Datenschützer

Der Bundesrat hat heute Adrian Lobsiger zum neuen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gewählt.

Adrian Lobsiger

Adrian Lobsiger wird die Nachfolge von Hanspeter Thür antreten, der per Ende November 2015 nach über 14-jähriger Tätigkeit aus dem Amt scheidet. Die Wahl ist noch durch die Bundesversammlung zu genehmigen. Im Falle der Bestätigung wird Lobsiger sein Amt zum frühestmöglichen auf den Entscheid der Bundesversammlung folgenden Zeitpunkt antreten, wie es in der bundesrätlichen Mitteilung heisst. In der Übergangszeit werde Thürs Stellvertreter Jean-Philippe Walter die Geschäfte des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) führen.

Langjährige Praxis im Datenschutz

Der 55-jährige promovierte Jurist und Rechtsanwalt Lobsiger ist stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Polizei (fedpol). Als Chef der Stabsabteilung und des dazugehörenden Dienstes für Recht und Datenschutz trägt er dazu bei, dass die Personendaten in den Informationssystemen des Bundesamtes namentlich auch im Verkehr mit in- und ausländischen Behörden rechtskonform bearbeitet werden. Zu dieser datenschutzrechtlichen Kernaufgabe gehören auch die Erarbeitung rechtlicher Rahmenbedingungen für Informatikprojekte und der Einsatz neuer Informationstechnologien sowie die Erteilung von Auskünften nach Datenschutz- und Öffentlichkeitsgesetz.

Lobsiger ist 1992 in die Bundesverwaltung eingetreten, wo er zunächst für das Bundesamt für Justiz (BJ) im Bereich des Internationalen Privatrechts tätig war. 1995 erfolgte der Übertritt ins fedpol. Nebst seinen Aufgaben für dieses Bundesamt wirkte er von 2001 bis 2005 an der Hochschule Luzern in einem Teilzeitpensum als Gründer und Leiter des Nachdiplomstudiums zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie des Kompetenzzentrums Forensik und Wirtschaftskriminalistik, wo auch die später von der Universität Luzern übernommenen und weiterentwickelten Ausbildungen für die Staatsanwaltschaften angeboten wurden.

Der EDÖB wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Er übe seine Funktion unabhängig und ohne Weisung einer Behörde aus, heisst es unkritisch in der bundesrätlichen Mitteilung.

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