Maschinensicherheit

Maschine oder Anlage müssen die heute geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen. Sonst kann es für die Hersteller teuer werden.

Am 26. November findet in Zürich das SSI-Seminar Maschinensicherheit statt: Hersteller oder Inverkehrbringer von Maschinen sind gesetzlich verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erfüllen. Mit der EG-Konformitätserklärung wird bestätigt, dass die Maschine oder Anlage nach dem Stand der Technik konstruiert und gebaut ist und die entsprechende Richtlinie erfüllt wird. Auch als Betreiber von Maschinen sind die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

Am Seminar lernen die Teilnehmenden die gesetzlichen Grundlagen und Pflichten als Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Maschinen und unvollständigen Maschinen kennen. Es wird zudem vermittelt, welche Unterlagen sie im Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG zu erstellen haben, um eine Maschine oder unvollständige Maschine gesetzeskonform in Verkehr zu bringen. Im Weiteren werden einige harmonisierte Normen vorgestellt.

Neben der EG-Konformitätserklärung ist dem Kunden auch eine Betriebsanleitung der Maschine mitzuliefern. Die Seminarteilnehmer erfahren, welche gesetzlichen Mindestanforderungen bei der Erstellung von Betriebsanleitungen gelten und welche empfohlenen Normen beigezogen werden können. Es wird aufgezeigt, wie die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Risikobeurteilung systematisch in die Betriebsanleitung einfliessen und wie die Sicherheits- oder Warnhinweise im richtigen Mass eingesetzt werden.

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

 

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