Maschinensicherheit

Maschinensicherheit ist ein wichtiges Thema. Eine Tagung in Olten beleuchtet die Thematik und klärt auf.

© depositphotos, Kzenon

Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Maschinen sind in der Schweiz sowie den EU-Ländern gesetzlich verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erfüllen. Mit der EG-Konformitätserklärung wird bestätigt, dass die Maschine oder Anlage nach dem Stand der Technik konstruiert und gebaut ist und somit die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der genannten Richtlinie erfüllt sind. Übrigens: Auch als Betreiber von Maschinen sind gesetzliche Pflichten zu erfüllen.

Das Seminar vom 30. Oktober 2019 in Olten zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen Hersteller und Betreiber von Maschinen auf. Die Teilnehmenden lernen die gesetzlichen Grundlagen und Pflichten als Hersteller und / oder Inverkehrbringer von Maschinen kennen. Ihnen wird vermittelt, welche Unterlagen sie im Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anforderungen der genannten Maschinenrichtlinie zu erstellen haben, um eine Maschine oder unvollständige Maschine gesetzes­konform in Verkehr zu bringen. Im Weiteren werden einige harmonisierte Normen vorgestellt, unter anderem die EN ISO 12100:2010, welche die grundsätzliche Methodologie für die Risikobeurteilung festlegt, um sichere Maschinen zu konstruieren. Nebst der EG-Konformitätserklärung ist dem Kunden auch eine Betriebsanleitung der Maschine mitzuliefern. Seminarteilnehmer erfahren, welche gesetzlichen Mindestanforderungen für solche Anleitungen gelten und welche empfohlenen Normen beigezogen werden können.

Quelle: Save AG

 

 

 

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