Mehr Gebäudedaten zugänglich
Die Verwaltung von Unternehmensstammdaten und der Zugang zu Gebäudeinformationen des Bundes sollen in Zukunft vereinfacht werden. Dies hat der Bundesrat in einer Sitzung vom 4. März im Rahmen einer Teilrevision der Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV) beschlossen.
Im Zeitalter der Digitalisierung ergibt es keinen Sinn mehr, dass jede Verwaltungseinheit des Bundes individuell ihre eigenen Stammdaten führt und pflegt. Dies wird auch immer mehr für Stammdaten von Unternehmen gelten, die künftig gemeinsam bewirtschaftet und den Verwaltungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden sollen.
Der Bundesrat hat in einer Sitzung vom 4. März 2022 nun die Teilrevision der Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV) verabschiedet. Die Revision des Anhangs zur Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) ihrerseits sieht eine Erweiterung der öffentlich zugänglichen Informationen vor und stärke so das Potenzial des Referenzinformationssystems GWR, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt.
In der Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister soll laut dem Bundesrat transparenter und klarer geregelt werden, welche konkreten Informationoen zu den Unternehmensstammdaten gehören. Diese sollen in Zukunft über elektronische Schnittstellen sämtlichen Behörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung stehen.
Mehr Referenzdaten von Gebäuden und Wohnungen zugänglich
Die Daten des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) dienen als Referenzdaten von Gebäuden und Wohnungen sowohl für Zwecke der Statistik, Forschung und Planung (Art. 1 VGWR) als auch zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben (Art. 1 Abs. 2 VGWR).
Bei der Totalrevision dieser Verordnung im Jahr 2017 wurden laut dem Bundesrat die öffentlich zugänglichen Daten des Wohnungswesens (Berechtigungsstufe A) gemäss dem Bundesrat restriktiv definiert. Um der heutigen Situation des digitalen Zeitalters gerecht zu werden, sollen sollen nun mehr Informationen zentral zusammengeführt werden.
Damit werde die Voraussetzung geschaffen für E-Government-Dienste wie etwa den Nationalen Umzugsservice (eUmzug): alle Bürgerinnen und Bürger, die umziehen, können dort angeben, in welche Wohnung sie umziehen. Dies erfordere jedoch genügend öffentlich zugängliche Daten zu den Wohnungen, damit diese eindeutig identifiziert werden können, so der Bundesrat.
Ausserdem werden im Rahmen der Zusammenführung der Daten neu auch gebäudetechnische Installationen öffentlich zugänglich gemacht. So können die Daten der Heizsysteme für das Monitoring des CO2-Ausstosses der Gebäude vereinfacht zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: Der Bundesrat