Mehr Notsuchen, weniger Überwachungsmassnahmen

Im Jahr 2017 haben die Polizeibehörden beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) mehr Notsuchen angeordnet als im Vorjahr. Die Anzahl der Überwachungsmassnahmen ging leicht zurück.

© depositphotos, ChiccoDodiFC

Bei den Notsuchen ist im Jahr 2017 ein Anstieg um rund 20 Prozent festzustellen. Ihre Zahl beläuft sich auf 618 (Vorjahr: 514). Diese Massnahmen der Fernmeldeüberwachung tragen dazu bei, vermisste Personen zu finden und zu retten.

Überwachungsanordnungen des NDB

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (NDG) am 1. September 2017 gehört auch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zu den Kunden des Dienstes ÜPF. In den ersten vier Monaten stellte der NDB 108 Auskunftsgesuche und ordnete 89 Überwachungen an, wovon 10 Echtzeit- und 79 rückwirkende Überwachungen waren. Eine genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahme nach Artikel 26 ff. NDG kann dabei zu mehreren Überwachungsanordnungen führen, wenn z.B. die Überwachung derselben Mobiltelefon-Nummer bei verschiedenen Fernmeldedienstanbieterinnen angeordnet wird.

Weniger Echtzeitüberwachung

Sowohl die Anzahl Echtzeitüberwachungsmassnahmen (Mithören von Telefonaten bzw. Mitlesen von E-Mails), wie auch die Anzahl rückwirkender Überwachungsmassnahmen (Verbindungsnachweise, wer wann mit wem wo wie lange telefoniert hat) haben gegenüber dem Vorjahr abgenommen. 2017 wurden 2512 Echtzeitüberwachungen (Vorjahr: 2795) und 5438 rückwirkende Überwachungen angeordnet (Vorjahr: 5756). Dabei ist zu beachten, dass häufig auf eine Person mehrere Überwachungsmassnahmen fallen, beispielsweise weil diese mehrere Telefone benutzt.

Damit sank die gesamte Anzahl Überwachungsmassnahmen um rund 7 Prozent, nämlich auf 7950 (Vorjahr: 8551). Die Massnahmen werden von den Staatsanwaltschaften zur Aufklärung von schweren Straftaten (Gewalt-, Sexualdelikte, Delikte gegen Leib und Leben) angeordnet und vom zuständigen Zwangsmassnahmengericht genehmigt. Für die durch den NDB angeordneten Massnahmen ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig.

Drogenhandel, Vermögensdelikte und Gewaltdelikte

Der Dienst ÜPF bearbeitete im letzten Jahr 7‘950 Überwachungsmassnahmen. Am meisten solcher Massnahmen entfielen mit 36 Prozent auf schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Es folgen Anordnungen wegen schweren Vermögensdelikten mit 32 Prozent und wegen strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben (6%). Die Organisierte Kriminalität betrafen 3,6 Prozent aller Überwachungen. Der Rest entfiel auf weitere Deliktsarten wie beispielsweise Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit und strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität.

In Bezug auf die Gesamtzahl der Straftaten gemäss Polizeilicher Kriminalstatistik (insgesamt 557’129 Straftaten) sind in der Statistik des Dienstes ÜPF Überwachungen wegen Delikten wie „Geldwäscherei“, „Brandstiftung“ oder „Vergewaltigung“ deutlich stärker vertreten als etwa wegen „Betäubungsmittelhandel“ oder „Diebstahl“. Insgesamt zeigt sich bei dieser Betrachtungsweise, dass eine Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs selten zum Einsatz kommt, und zwar bei etwa 1,5 Prozent aller registrierten Delikte.

Weniger detaillierte Auskünfte und Telefonbuchabfragen

Auch Auskünfte holten die Strafverfolgungsbehörden im Jahr 2017 weniger ein. Die technisch-administrativen Auskünfte (detaillierte Angaben zu Fernmeldeanschlüssen, Teilnehmeridentifikationen) verzeichneten einen Rückgang um rund 11 Prozent auf 3’501 (Vorjahr: 3’922). Ebenso wurden die einfachen Auskünfte (Telefonbuchabfragen, IP-Adressen-Abfragen) weniger häufig verlangt. Ihre Anzahl hat um rund 15 Prozent auf 172’186 (Vorjahr: 202’052) abgenommen.

Mehr Gebühren und weniger Entschädigungen

Trotz weniger Aufträge entrichteten die Strafverfolgungsbehörden und – seit dem 1. September 2017 – der NDB insgesamt im Berichtsjahr mehr Gebühren als im Vorjahr. Grund dafür: Am 1. Januar 2017 ist die Änderung der Gebührenverordnung in Kraft getreten, mit der die Gebühren um 5 Prozent erhöht wurden. So kamen 2017 insgesamt Gebühren von gut 12,98 Mio. Fr. zusammen, rund 2 Prozent mehr als im Vorjahr. Den Post- und Fernmeldedienstanbieterinnen wurden Entschädigungen in der Höhe von rund 8,9 Mio. Fr. vergütet. Das sind rund 2 Prozent weniger als 2016. Die Differenz der rund 4 Mio. Fr. wird für die Finanzierung des Dienstes ÜPF verwendet, wobei der Deckungsbeitrag aktuell nur bei etwa 45 Prozent liegt.

Die auf der Webseite des Dienstes ÜPF (www.li.admin.ch) veröffentlichte, dynamische Statistik führt detailliert alle angeordneten Überwachungsmassnahmen und Auskunftsbegehren auf, die von den Strafverfolgungsbehörden sowie dem NDB im Jahr 2017 angeordnet wurden.

Pressemeldung
Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr

 

 

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