Intelligente Videoüberwachung mit mehr Privatsphäre

Intelligente Verfahren der Videoanalyse sind in der Lage, erhöhte Sicherheit mit verbessertem Schutz der Persönlichkeitsrechte zu kombinieren. Das beweisen neueste Entwicklungen.

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Quelle: Fraunhofer IOSB

 

Das neue Polizeigesetz Deutschlands erlaubt eine intelligente Videoüberwachung zukünftig im präventiv-polizeilichen Bereich in drei Fällen: an Kriminalitätsschwerpunkten, bei «gefährdeten Objekten» sowie bei öffentlichen Veranstaltungen, sofern dort terroristische Anschläge drohen. Parallel zur bisherigen Videoüberwachung erstmals in der realen Anwendung getestet und weiterentwickelt werden soll die intelligente Technik in einem Modellprojekt in Mannheim.

«Den gebotenen Datenschutz technisch erzwingen»

«Unter anderem bei der Videoauswertung ist uns Privacy ein wichtiges Anliegen», betonte Jürgen Beyerer, Leiter des Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB). «Unser Ansatz besteht darin, den gebotenen Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte technisch zu erzwingen. Nur so werden solche Systeme unserer Überzeugung nach Akzeptanz finden.»

Wie das funktioniert, erläuterte Markus Müller, Sprecher des Geschäftsfelds «Zivile Sicherheit» am Fraunhofer IOSB: Während bei konventioneller Überwachungstechnik jede Person in höchster Auflösung erfasst und gespeichert wird, auch wenn sie harmlosen Alltagsgeschäften nachgeht, biete die intelligente Videoüberwachung die Möglichkeit der «kaskadierten Anonymisierung»: «Dabei werden irrelevante Bereiche, Szenen und Personen von der Technik beispielsweise verpixelt oder ganz ausgeblendet.» Nur wenn ein Algorithmus Verdächtiges entdeckt, stellt das System das Bild scharf und alarmiert den menschlichen Operator. Müller: «Dafür haben wir Verfahren in Entwicklung, die beispielsweise tätliche Übergriffe oder abgestellte und verwaiste Gegenstände erkennen sollen.» Die Software arbeitet handlungsbasiert. Sie ist also darauf ausgerichtet, Handlungsmuster zu erkennen.

Automatische Suche nach bestimmten Merkmalen

Neben diesem präventiven Aspekt können intelligente Videoauswerteverfahren auch bei der nachträglichen Ermittlungsarbeit wichtige Unterstützung leisten, sofern in der Strafprozessordnung die rechtliche Ermächtigungsgrundlage besteht. Als Beispiel nannte Müller die Erkennung sogenannter soft biometrischer Merkmale wie etwa bestimmter Accessoires, Haarfarbe oder Körpergrösse. «Solche Merkmale sind grösstenteils veränderbar und aufgrund ihrer geringen Unterscheidungsfähigkeit nicht zur Identifikation geeignet.» Trotzdem könne die automatisierte Suche nach soft biometrischen Merkmalen in Videodaten den Ermittlern nach einer Straftat helfen: «In vielen Fällen sitzen Polizeibeamte heute oft endlose Stunden vor dem Bildschirm, um unzählige Videos zu sichten. Unsere Systeme können diese mühsame Arbeit der Polizeibeamten massiv erleichtern und verkürzen».

Das Fraunhofer IOSB arbeitet seit Jahren an der Entwicklung und kontinuierlichen Verbesserung von musterbasierten Algorithmen zur automatischen Recherche in Bild- und Videodaten. Eine entsprechende Software ist bei manchen Landeskriminalämtern bereits im Einsatz.

* Ulrich Pontes, Leiter Öffentlichkeitsarbeit Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung IOSB, Karlsruh

 

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