Mehr Sicherheit im Massnahmevollzug
Kontrolle und Betreuung werden im Straf- und Massnahmevollzug ausgebaut. Ein verwahrter Straftäter im geschlossenen Vollzug soll gesetzlich vorgesehene Urlaube nur noch in Begleitung von Sicherheitspersonal antreten dürfen.
Mit gezielten Massnahmen will der Bundesrat die Sicherheit im Straf- und Massnahmenvollzug verbessern. Der Hafturlaub für verwahrte Straftäterinnen und Straftäter soll im geschlossenen Vollzug nicht mehr möglich sein. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren, die einen Mord begangen haben, soll direkt im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion eine Verwahrung angeordnet werden können, sofern ernsthafte Rückfallgefahr besteht.
Ein verwahrter Straftäter, welcher sich im geschlossenen Vollzug der Verwahrung oder der vorangehenden Freiheitsstrafe befindet, soll gesetzlich vorgesehene Urlaube nur in Begleitung von Sicherheitspersonal antreten dürfen. Weitere punktuelle Anpassungen betreffen die Zusammensetzung der Fachkommissionen zur Beurteilung der Gefährlichkeit von Straftätern und Straftäterinnen und den automatischen Überprüfungsrhythmus der Verwahrungen.
Quelle: Bund/Redaktion