Mehr Sonntagsarbeit für Landwirtschaftssektor bewilligt

Angestellte in der landwirtschaftlichen Verarbeitung dürfen künftig an mehr Sonntagen bewilligungsfrei arbeiten. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass viele Gemüse und Früchte nicht nur während der Hauptsaison, sondern das ganze Jahr geerntet werden können.

Landwirtschaftliche Frischprodukte müssen schnell verarbeitet werden, damit sie nicht verderben.

Die Sonntagsarbeit für Personen, die in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte arbeiten, wird ausgedehnt. So müssen statt wie bisher 26 nur noch 12 arbeitsfreie Sonntage gewährt werden, zudem kann die wöchentliche Ruhezeit neu alternativ mit einmal 47 aufeinanderfolgenden Stunden oder zweimal 35 aufeinanderfolgenden Studen gewährt werden.

Diese neue Sonderbewilligung (Artikel 12, Abs. ArGV 2) wurde vom Bundesrat abgesegnet.

Bisherige Regelung ist überholt

Bereits vor einigen Jahren hatte der Verband des Schweizerischen Früchte-, Gemüse-, und Kartoffelhandels Swisscofel die Ausdehnung der bewilligungsfreien Sonntagsarbeit beantragt. Dahinter steckt eine erhöhte Anfrage der Konsumenten nach Frischprodukten sowie neue Arbeitsabläufe bei deren Verarbeitung.

Ausserdem waren die bisherigen Regeln auf die Erntezeit beschränkt. Dies ist heute nicht mehr sinnvoll, da neue Anbaumethoden unabhängig von Jahreszeiten und Witterung sind, und sich zudem der Handel mit Frischprodukten stark internationalisiert hat. Viele Obst- und Gemüsesorten werden heute zu jeder Jahreszeit geerntet und angeboten.

Neue Regelung ist bereits praxiserprobt

Die Sozialparnter der Branche haben das Anliegen des Verbands seit längerem anerkannt. Mit Globalbewilligung des SECO ist daher die nun offiziell abgesegnete Ordnung schon seit einigen Jahren erlaubt und hat sich gemäss Swisscofel und Sozialpartnern bewährt. Deshalb wird sie nun ab 1. September ins ordentliche Recht überführt.

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