Mobilfunknetz soll auch bei Stromausfall funktionieren

Die Mobilfunkkonzessionärinnen sollen Vorkehrungen treffen, damit das Mobilfunknetz auch bei Störungen der Stromversorgung weiter genutzt werden kann. Der Bundesrat hat eine entsprechende Revision in die Vernehmlassung geschickt.

Notruf
© R. Strässle

Das Mobilfunknetz muss auch bei einem Stromausfall oder einer Strommangellage betriebsfähig bleiben, um Notrufdienste, den öffentlichen Telefondienst und den Zugang zum Internet zu ermöglichen. Deshalb hat der Bundesrat am 1. November eine Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) in Vernehmlassung geschickt. Interessierte Kreise können bis zum 16. Februar 2024 dazu Stellung nehmen.

Der Bundesrat schlägt vor, dass die in der FDV festgelegten neuen Anforderungen nicht für Videodienste über das Internet gelten sollen, da sie das Netz überlasten können, wie es heisst. Eine Ausnahme seien Videos von öffentlichem Interesse.

Notstromversorgung an zentralen Standorten

Geht es nach dem Willen des Bundesrates, müssen die drei in der Schweiz tätigen Mobilfunkkonzessionärinnen daher an zentralen Standorten sowie an den Sendeanlagen eine Notstromversorgung installieren. Mithilfe der Massnahmen müssen sie die mobile Kommunikation bei Stromausfällen von bis zu 72 Stunden oder bei Stromausfallzyklen an 14 aufeinanderfolgenden Tagen gewährleisten, wie es in der Medienmitteilung heisst. Jede Konzessionärin habe ausserdem dafür zu sorgen, dass bei Stromausfällen in jeder Gemeinde 99 Prozent ihrer Kundinnen und Kunden ihr Mobilfunknetz nutzen können.

Gewährleistung der Notrufdienste

Gestützt auf den bundesrätlichen Vorschlag, haben die Mobilfunkkonzessionärinnen fünf Jahre Zeit, um die Massnahmen zur Gewährleistung der Notrufdienste umzusetzen, und drei weitere Jahre zur Sicherstellung des Zugangs zum öffentlichen Telefondienst und zum Internet. Sechs Monate nach Inkrafttreten der revidierten FDV müssen sie einen Umsetzungsplan und anschliessend jährliche Zwischenstandsberichte einreichen. Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass die neuen Bestimmungen nicht eingehalten werden, können die Mobilfunkkonzessionärinnen dazu verpflichtet werden, sich auf eigene Kosten einem Audit zu unterziehen, wie der Bundesrat schreibt.

Kosten zulasten der Konzessionärinnen

Gemäss Angaben können die Mobilfunkkonzessionärinnen die Massnahmen zur Erreichung der in der FDV definierten Ziele frei wählen. Sie müssen die Kosten der Härtung ihres Mobilfunknetzes selber tragen. Gemäss einer Regulierungsfolgenabschätzung belaufen sich die jährlichen Kosten für die drei Unternehmen auf rund 150 Millionen Franken, wie es abschliessend heisst.

Mehr zur Vernehmlassung der  FDV hier.

(Visited 417 times, 1 visits today)

Weitere Beiträge zum Thema

JETZT ANMELDEN
SICHERHEITSNEWS
Wichtige Informationen zu Sicherheitsthemen – kompetent und praxisnah. Erhalten Sie exklusive Inhalte und Nachrichten direkt in Ihren E-Mail-Posteingang.
ANMELDEN
Sie können sich jederzeit abmelden!
close-link