Naturgefahren: rechtliche Anpassungen für mehr Sicherheit

Im Zuge des Klimawandels dürften Naturgefahren zunehmen. Die Sicherheit der Bevölkerung wird in Zukunft daher wichtiger deshalb schlägt der Bundesrat eine Reihe rechtlicher Anpassungen vor.

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Das Alpenland Schweiz ist Naturgefahren wie Hochwasser, Rutschungen, Felsstürze oder Lawinen besonders ausgesetzt. Bevölkerung und Wirtschaft brauchen Schutz vor diesen Gefahren. Mit zunehmender Besiedlung und dem fortschreitenden Klimawandel dürfte der Schutzbedarf in Zukunft noch steigen. Ein zukunftsorientierter Umgang mit Naturgefahren muss gesamtheitlich und risikobasiert sein. Er soll nicht nur Gefahren an sich berücksichtigen, sondern auch Risiken, die sich erst durch die Art der Nutzung ergeben. Das bestehende Wasserbaugesetz von 1991 bildet diesen integralen Ansatz – der in der Praxis bereits umgesetzt wird – noch nicht genügend ab. Deshalb sollen dieses und weitere relevante Gesetze und Verordnungen gezielt angepasst werden. Der Bundesrat hat dazu eine Aussprache geführt.

Vernehmlassung soll bis 2019 vorliegen

Die rechtlichen Anpassungen zielen darauf ab, Risiken drohender Naturgefahren systematisch zu erkennen und zu reduzieren. Aufgrund der festgestellten Risiken kann beispielsweise entschieden werden, wo wieviel Geld in Schutzmassnahmen investiert wird. Mit den gleichen Ressourcen wie bis anhin soll dadurch die Sicherheit für den Lebens- und Wirtschaftsraum Schweiz noch besser gewährleistet werden und auch langfristig erhalten bleiben. Ausgaben der öffentlichen Hand und privater Akteure und Akteurinnen sollen nachhaltiger und effizienter wirken. Die rechtlichen Anpassungen sind deshalb nicht nur für den effektiven Schutz der Bevölkerung wichtig, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Dank den Rechtsanpassungen wird zudem eine Basis für den Umgang mit künftigen Herausforderungen entstehen, etwa die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der grössere Naturereignisse erwarten lässt. Der Bundesrat hat das Uvek beauftragt, bis Ende 2019 eine Vernehmlassungsvorlage zu den vorgeschlagenen Rechtsanpassungen zu erarbeiten.

Quelle: bundesrätliche Meldung 

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