Neue Chemikalienverordnung
Das hohe Schutzniveau im Umgang mit Chemikalien soll in der Schweiz durch eine Gesetzesänderung noch sicherer werden. Der Bundesrat hat dazu an einer Sitzung vom 31. März 2021 eine revidierte Chemikalienverordnung in die Vernehmlassung geschickt.
Bisher müssen bestimmte Chemikalien in zwei Amtssprachen gekennzeichnet werden. Dies führt in der Praxis dazu, dass in den italienischsprachigen Landesteilen auch Produkte legal im Handel sind, die nicht auf Italienisch angeschrieben sind. Künftig soll laut einer Meldung des Bundes für die Kennzeichnung aller Chemikalien, wie etwa Pflanzenschutzmittel, Biozide, Dünger oder Haushaltschemikalien, immer die Sprache des Verkaufsorts massgeblich sein.
Weiter soll das Anmeldeverfahren für neue Stoffe modernisiert werden. Bisher müssen nur Stoffe, die nicht auf einer Altstoffliste (EINECS) stehen, vor dem Inverkehrbringen mit einem Datensatz angemeldet werden. Künftig sollen alle Stoffe anmeldepflichtig sein, die nicht in der EU registriert sind. Die Vernehmlassung läuft bis zum 16. Juli 2021.
Quelle: der Bundesrat