Neue Frequenzbänder für 5G-Technologie

Der mobilen Kommunikation werden neue Frequenzbänder zugeteilt, um die Einführung der 5G-Technologie in der Schweiz zu ermöglichen. Das hat der Bundesrat kürzlich beschlossen. Im Zusammenhang mit der NaFZ-Revision sollen auch Sicherheitskräfte profitieren.

© depositphotos, galgoczygabriel

Um dem steigenden Frequenzbedarf im Bereich der mobilen Kommunikationstechnologien gerecht zu werden, setzt der Bundesrat einen Entscheid der Weltfunkkonferenz 2015 um: Der ursprünglich dem Rundfunk vorbehaltene Frequenzbereich 694–790 MHz wird umgenutzt und ist neu für breitbandige Mobilfunkanwendungen vorgesehen. Zudem werden strategische Weichen gestellt, um künftig auch in zusätzlichen Frequenzbändern eine Mobilfunknutzung zu ermöglichen. Mit diesen Massnahmen schaffe man die Voraussetzungen für den Ausbau bestehender Mobilfunkinfrastrukturen und ebne den Weg zur Einführung der neuen 5G-Technologie in der Schweiz, schreibt der Bundesrat. Diese neue Mobilfunktechnologie werde ein zentrales Element der Telekommunikationsinfrastruktur der digitalen Gesellschaft von morgen bilden. 5G würde noch Geschwindigkeit bei der Datenübertragung nochmals deutliche erhöhen und viel kürzere Antwortzeiten als bei der 4G-Technologie ermöglichen.

Sicherheitskräfte sollen profitieren

Im Rahmen der Revision des Nationalen Frequenzzuweisungsplanes (NaFZ) hat der Bundesrat auch Massnahmen getroffen, um den steigenden Bedarf der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) nach mobiler Breitbandkommunikation sicherzustellen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit öffentlichen Mobilfunkbetreibern, wie es in der Medienmitteilung heisst.

Im Alpenraum nehmen aufgrund der Klimaerwärmung die Gefahren von Lawinen und Hangrutschen zu. Deshalb würden im NaFZ zur Früherkennung und Überwachung gefährdeter Gebiete zusätzliche Frequenzressourcen für Radarsysteme ausgewiesen.

Der NaFZ definiert, welche Frequenzen für welche Dienste verwendet werden. Für seine Aktualisierung ist das Bundesamt für Kommunikation zuständig.

Quelle: Bund

 

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