Neue Sicherheitsanforderungen für Waffengeschäfte
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat eine Verordnung zu den Sicherheitsanforderungen für Waffengeschäfte angepasst. So gelten nun beispielswiese für Türen und Fenster neue Sicherheitsstandards.
Wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schreibt, kam es im Herbst 2020 in mehreren Schweizer Waffenhandlungen zu Einbrüchen und Einbruchsversuchen. Entwendet wurden mehrere hundert Feuerwaffen. Infolgedessen hat das EJPD die Verordnung über die Mindestanforderungen an Geschäftsräumen von Waffenhandlungen angepasst.
Sicherheitsschränke und
So müssen nun vor allem mögliche Eingänge wie Türen und Fenster den verschärften Sicherheitsstandards standhalten. Die Waffengeschäfte werden in Zukunft verpflichtet, bestimmte Waffenarten wie Serienfeuerwaffen in einem Sicherheitsschrank aufzubewahren und die Geschäftsräume mit einer Alarmanlage abzusichern.
Sicherheitsschränke und Videoüberwachung
Ein ausgelöster Alarm ist fortan rund um die Uhr an eine besetzte Alarmzentrale oder direkt an die Polizei weiterzuleiten. Weiter schreiben die Sicherheitsstandards, die ab 1. Januar 2022 in Kraft treten, vor, alle Waffenhandlungen mit einer Videoüberwachungslösung zu sichern.
Laut dem EJPD soll mit der angepassten Verordnung die Sicherheit in der Schweiz erhöht werden. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen sei nach Konsultation des Schweizerischen Büchsenmacher- und Waffenhändlerverbands eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen.
Geschäfte müssen dann den kantonalen Waffenbüros ein Schutzkonzept vorlegen und belegen, dass sie den Anforderungen gerecht werden. Die kantonalen Waffenbüros haben schon mehrheitlich den Verordnungsanpassungen zugestimmt.
Quelle: EJPD