Neue Sicherheitsstandards für Fahrzeuge
Auf Schweizer Strassen sollen Neuerungen ab 2024 für mehr Sicherheit sorgen.
Im Einklang mit den europäischen Zulassungsbestimmungen müssen neue Fahrzeuge ab dem 1. April 2024 mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet werden. Die Systeme dienen zum Beispiel der Warnung vor Müdigkeit oder Ablenkung, zur automatischen Notbremsung bei Gefahr oder zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren und beim Abbiegen. Der Schutz persönlicher Daten ist sichergestellt, die Änderungen sind mit dem Schweizer Datenschutzgesetz abgestimmt. Verbesserte Karosserieelemente erhöhen zudem die Sicherheit von Fahrzeuginsassen, Fussgängerinnen und Fussgänger.
Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrende
Um die Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden, gilt für E-Bike-Fahrende seit dem 1. April 2022 auch am Tag Fahren mit Licht. Damit die Höchstgeschwindigkeiten, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen, eingehalten werden, müssen künftig alle schnellen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein. Die Ausrüstpflicht mit einem Geschwindigkeitsmesser gilt für neue schnelle E-Bikes ebenfalls ab dem 1. April 2024. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.
Für das Fahren ohne den erforderlichen Geschwindigkeitsmesser ist eine Ordnungsbusse von Fr. 20.- vorgesehen.
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