Neuer nationaler Leitungskataster – Vernehmlassung läuft
Mit einer zeitgemässen Dokumentation der ober- und unterirdischen Leitungen sollen sich beispielsweise Bauvorhaben im Untergrund einfacher planen und die Risiken besser abschätzen lassen. Dazu will der Bundesrat einen nationalen Leitungskataster schaffen. Die entsprechende Vernehmlassung läuft.
Die Versorgungs- und Entsorgungsnetze in der Schweiz sind nicht einheitlich dokumentiert und diesbezügliche Informationen unterschiedlich zugänglich. Deshalb wolle der Bundesrat in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Partnern, insbesondere den Kantonen, den Leitungskataster Schweiz aufbauen, wie es in der bundesrätlichen Medienmitteilung heisst. Dieser Kataster stellt flächendeckend Geodaten zu allen ober- und unterirdischen Leitungen und den dazugehörigen Infrastrukturen in der erforderlichen Qualität und in harmonisierter Form bereit. Die zeitgemässe Dokumentation reduziere die Risiken von Schäden bei Bauarbeiten im Untergrund, so der Bundesrat. Zudem würden die Digitalisierung und Koordination in Planung, Projektierung und Bau unterstützt. Damit leiste der Leitungskataster Schweiz einen wichtigen Beitrag zur sicheren Versorgung der Gesellschaft mit Energie, Wasser und Kommunikation sowie zur Entsorgung.
Anpassung der rechtlichen Grundlagen
Für den Leitungskataster Schweiz müssen rechtliche Grundlagen im Geoinformationsgesetz geschaffen werden. Kern der Vorlage ist laut Bundesrat die Regelungen in einem neuen Abschnitt 4a. Mit der Einführung des Leitungskataster Schweiz solle für Netzbetreiberinnen und Netzbetreiber gleichzeitig eine Pflicht zur räumlichen digitalen Dokumentation des Leitungsnetzes eingeführt werden. Auf Gesetzesstufe geregelt werden müssen insbesondere Zweck und Inhalt, die Zuständigkeiten (namentlich die Rollen von Bund und Kantonen), die Pflicht zur Datenlieferung sowie der Zugang, die Nutzung und die Überwachung. Die Detailregelungen werden durch den Bundesrat in einer Verordnung zu regeln sein, wie es abschliessend heisst.
Die Vernehmlassung für die Teilrevision des Geoinformationsgesetzes läuft bis am 18. April 2024.