Neues Datenschutzgesetz tritt in einem Jahr in Kraft
Das überarbeitete Schweizer Datenschutzgesetz und die zugehörige Verordnung sollen nun definitiv am 1. September 2023, respektive in einem Jahr, in Kraft treten.
Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die zugehörige Verordnung treten am 1. September 2023 in Kraft. Dies hat der Bundesrat in einer Sitzung letzte Woche entschieden. Damit erhalte die Wirtschaft genügend Zeit, die notwendigen Vorkehrungen für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu treffen, wie es in einer Mitteilung heisst.
Das revidierte DSG und die entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen sollen künftig für einen besseren Schutz der persönlichen Daten sorgen. Der Fokus liegt in den technologischen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Datenschutz sowie bei der Selbstbestimmung über persönliche Daten und bei der Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten.
Ursprünglich verabschiedet hatte das Parlament die Revision im September 2020. Zielsetzung ist eine Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht und damit die Anerkennung der Schweiz durch die Europäische Union als Drittstaat.
Der Bundesrat hat seither den Entwurf des DSV in mehreren Punkten angepasst. So wurde beispielsweise das Kapitel zu den Pflichten der Verantwortlichen überarbeitet. Auch die Modalitäten zum Auskunftsrecht wurden vereinfacht und die Dokumentationspflicht gestrichen.
Quelle: Der Bundesrat/Redaktion