Neues Epidemiengesetz: Kein Impfzwang

Der Bundesrat beschliesst die Inkraftsetzung des Epidemiengesetzes per 1. Januar 2016. Einen Impfzwang sieht das Gesetz nicht vor.

Mit dem Epidemiengesetz können übertragbare Krankheiten besser bekämpft werden.
Mit dem Epidemiengesetz können übertragbare Krankheiten besser bekämpft werden.

Die Epidemienverordnung beschreibt die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen. Die Verordnung über mikrobiologische Laboratorien legt die Voraussetzungen und das Verfahren fest, um eine Bewilligung für den Betrieb solcher Laboratorien zu erhalten. Die Anhörung zu den Verordnungen dauerte von Juli bis Oktober 2014. Die Stellungnahmen sind in einem Anhörungsbericht zusammengefasst.

60 % der Stimmenden haben der Revision des Epidemiengesetzes im September 2013 zugestimmt. Die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen sind künftig genauer geregelt. Der Bund erhält eine stärkere Rolle bei der Führung, der Zielfestlegung, der Aufsicht und der Koordination, während die Kantone für den Vollzug zuständig bleiben. Dadurch können Krisensituationen effizienter vorbereitet und besser bewältigt werden. Zudem lassen sich Epidemien wirksamer bekämpfen.

Das neue Gesetz schafft auch die Voraussetzungen, um schweizweit einheitliche, effiziente Massnahmen zur Verhütung, Überwachung und Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen sowie Infektionen in Spitälern und Pflegeheimen zu ergreifen. Einen Impfzwang sieht es nicht vor.

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