Neues Gesetz zu Explosivstoffen in Kraft
Ab Neujahr wird der Erwerb durch Privatpersonen von Substanzen zur Herstellung von Explosivstoffen geregelt. Betroffen auf dem Schweizer Markt sind rund 100 Produkte, die solche Inhaltsstoffe enthalten können. Je nach Substanz und Konzentration wird künftig eine Sonderbewilligung übers Fedpol erforderlich.
In bestimmten Konzentrationen können sogenannte Vorläuferstoffe wie beispielsweise Wasserstoffperoxid in Desinfektionsmitteln zur Herstellung selbstgebauter Sprengstoffe dienen. Diese liessen sich theoretisch von Terroristen und kriminellen Organisationen für Anschläge oder zur Sprengung von Geldautomaten nutzen. Auch Privatpersonen, die sich für Sprengstoffe und Pyrotechnik interessieren, könnten von bestimmten Vorläuferstoffen Gebrauch machen.
Kundenportal beim Fedpol
Per 1. Januar 2023 ist nun ein neues Gesetz in Kraft getreten. Je nach Substanz und Konzentration spezifischer Vorläuferstoffe ist seither eine Sonderbewilligung erforderlich, die vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) ausgestellt wird. Die Sonderbewilligung ist drei Jahre gültig. Das Gesetz regelt unter anderem den Erwerb, den Besitz, die Weitergabe sowie den Verkauf, aber auch die Ein- und Ausfuhr von Vorläuferstoffen für Explosivgemische. Weiter geregelt ist auch die Bereitstellung solcher Stoffe auf dem Markt und die Herstellung von Explosivstoffen durch Privatanwender.
Wie das Fedpol in einer Mitteilung schreibt, sind auf dem Schweizer Markt rund 100 Produkte betroffen, die theoretisch als Vorläuferstoffe zur Herstellung von Explosivstoffen dienen können. Die Anträge für Bewilligungen können über das Kundenportal vom Fedpol eingereicht werden, das auf der Webseite www.fedpol.admin.ch aufrufbar ist. Auch Fachgeschäfte, welche Produkte verkaufen, können laut dem Bundesamt dort nun laufend ihre Bewilligungen überprüfen.
Quelle: Fedpol/Redaktion