Neues Strafregister-Informationssystem
Per 23. Januar 2023 ist ein neues Strafregisterrecht in Kraft getreten. Gleichzeitig hat ein neues Strafregister-Informationssystem seinen Betrieb aufgenommen. Neu kostet ein Auszug aus dem Strafregister 17 statt 20 Franken.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafregisterrechts vom 23. Januar 2023 kommt beim Bund ein IT-Grossprojekt zu einem erfolgreichen Abschluss. Aufgrund der technischen Neuerungen konnte zudem der Preis für die Bestellung eines Strafregisterauszugs gesenkt werden. Dieser kostet neu 17 statt wie bisher 20 Franken.
Neues Erscheinungsbild beim Strafregisterauszug
Der Strafregisterauszug wurde zudem überarbeitet und hat ein übersichtlicheres Erscheinungsbild erhalten. Am Bestellprozess werde sich laut dem Bundesamt für Justiz jedoch nichts ändern. Die Angaben lassen sich wie bislang über ein Bestellformular übers Internet erfassen und anschliessend ausgedruckt und unterschrieben per Post einsenden. Es ist ausserdem geplant, dass der Bestellprozess dereinst vollständig digital (über die E-ID) abgewickelt werden kann. Weiterhin möglich ist auch die Bestellung eines Auszugs über den Postschalter.
Für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafvollzugsbehörden ergeben sich neu die Möglichkeiten, die Daten von ihren eigenen Systemen direkt in dem neuen System abzuspeichern, um die Digitalisierung in der Strafjustiz zu vereinfachen. Das Projekt «New Vostra» startete 2016. Mit dem überarbeiteten Vorgehen soll es nun möglich sein, schneller und einfacher auf neue Erkenntnisse zu reagieren und die Kantone besser in den Erarbeitungsprozess einzubeziehen.
Quelle: Bundesamt für Justiz