Pandemie: Bundesrat startet Konsultation zum fünfen Öffnungsschritt

Der Bundesrat möchte ab Montag, 28. Juni 2021, unter anderem die Maskenpflicht im Freien aufheben, in Restaurants die Gruppengrösse pro Tisch erhöhen und Discos für Personen mit Covid-Zertifikat wieder öffnen. Läden, Freizeitbetriebe und Sporteinrichtungen sollen ihre Kapazitäten stärker ausnutzen können.

Covid-Zertifikat
©Pixabay

Aufgrund der positiven Entwicklung der Fallzahlen und des Fortschritts bei der Impfung plant der Bundesrat einen weiteren grösseren Öffnungsschritt vor den Sommerferien. Am 23. Juni will man definitiv entscheiden, wenn auch die Auswirkungen des vierten Öffnungsschrittes vom 31. Mai sichtbar sind. Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben, Bahnhöfen und von Haltestellen soll aufgehoben werden, ebenso auf den Aussendecks von Schiffen und auf Sesselliften.

Wie im Drei-Phasen-Modell vorgesehen, soll nun auch das Covid-Zertifikat zum Einsatz gelangen. Für Grossanlässe und in Discos ist es vorgeschrieben. Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen, Sport-, Kultur- und Freizeitbetriebe sowie Restaurants können den Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat einschränken, um von Erleichterungen bei den Schutzmassnahmen zu profitieren. In Bereichen des alltäglichen Lebens, wie im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel oder an privaten Veranstaltungen, darf das Zertifikat nicht eingesetzt werden.

Restaurants: Sechs statt bisher vier Personen pro Tisch

Im Innern von Restaurants sollen neu sechs anstatt wie bisher vier Personen pro Tisch Platz nehmen dürfen. Wie bisher gilt eine Sitzpflicht. Draussen sollen die Beschränkung der Grösse der Gästegruppen und die Sitzpflicht aufgehoben werden. Wer sich im Innenraum eines Lokals bewegt, muss eine Maske tragen. Die Kontaktdaten aller Gäste müssen weiterhin erhoben werden.

Ende Mai hat der Bundesrat bereits entschieden, dass ab Juli Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat wieder möglich sein werden. Nun schlägt er verschiedene Anpassungen vor. So soll die Maskenpflicht vereinfacht werden: nur wer sich in einem Innenraum bewegt, muss eine Maske tragen. Zudem soll die maximale Anzahl Personen vereinheitlicht werden: drinnen können maximal 3000, draussen 5000 Personen teilnehmen und zwar unabhängig davon, ob eine Sitzpflicht gilt. Es darf stets zwei Drittel der Kapazität genutzt werden.

Diskotheken und Tanzlokale wieder öffnen

Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit gültigem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Es dürfen höchstens 250 Personen gleichzeitig anwesend sein. Auf das Tragen einer Maske kann verzichtet werden, es sind Kontaktdaten der Gäste zu erheben.

Neu sollen validierte Selbsttests auch in Drogerien und im Detailhandel verkauft werden können. Die vom Bund finanzierte Abgabe von fünf Selbsttests pro Person pro Monat soll aber weiterhin nur in Apotheken erfolgen und auf Personen beschränkt werden, die nicht geimpft oder genesen sind.

Gemäss mehreren Studien dürfte die Impfung mit den in der Schweiz zugelassenen Impfstoffen länger als sechs Monate wirksam sein. Am 23. Juni wird der Bundesrat auf Basis der Einschätzung der Kommission für Impffragen über eine längere Dauer der Impfwirksamkeit entscheiden.

Quelle: Bundesrat

 

 

 

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