Private Sicherheitskräfte – wegweisendes Urteil

Die Delegierung von polizeihoheitlichen Aufgaben durch die Gemeinde Aarberg sei gemäss Berner Regionalgericht rechtswidrig, schreibt der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter. Er fordert deshalb erneut eine gesamtschweizerische Regelung für private Sicherheitsdienste.

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„Viele sind der Meinung, die Polizei sei zu teuer. Darum setzen immer mehr Gemeinden auf private Anbieter“, sagt Johanna Bundi Ryser, Präsidentin des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB) und betont: „Das heutige Urteil des Regionalgericht Berner Jura-Seeland ist wegweisend und stellt klar: Das Gewaltmonopol darf nicht an private Sicherheitsfirmen delegiert werden – und das ist gut so!“

Freispruch für Sicherheitsmann 

Am 17. August 2016 fand im Amtshaus Biel die Verhandlung im Strafverfahren gegen ein Mitglied der Broncos-Security wegen Amtsanmassung anlässlich einer Personenkontrolle in Aarberg statt. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland sprach den Sicherheitsmann vom Vorwurf frei. Es stellte aber klar, dass die Delegierung von polizeihoheitlichen Aufgaben durch die Gemeinde Aarberg rechtswidrig ist. „Dieses Urteil ist wegweisend für die ganze Schweiz“, sagt VSPB-Präsidentin Bundi und fordert: „Jetzt braucht es eine zielführende Diskussion auf Bundesebene, da die aktuellen Regelungen nicht genügen.“

Private Sicherheitsleute arbeiten für Kantone und Gemeinden, führen Personenkontrollen am Flughafen und in Zügen durch oder kümmern sich um die Videoüberwachung. Sie patrouillieren nicht nur in Einkaufszentren oder Fussballstadien, sondern auch in Innenstädten, entlang von Seepromenaden und in Parks. Gemessen an der steigenden Zahl der Sicherheitsfirmen ist ein regelrechter Boom im Gang und die Sicherheit läuft Gefahr sich zu einem Markt zu entwickeln. Anders als private Sicherheitsunternehmen ist die Polizei eine Behörde, deren Aufbau und Einsatz direkt durch die Gesetzgebung legitimiert und reglementiert ist. Nicht so die privaten Sicherheitsdienste. Hier fehlt zurzeit eine gesamtschweizerische Regelung. Aus diesem Grund bestehen dafür zwei Konkordate. Aber nur schon die Tatsache, dass nicht alle Kantone einem der beiden Konkordate beigetreten sind, zeigt klar auf: Es brauch dringend eine gesamtschweizerische Regelung, wie der Verband betont.

Fachleute sind sich einig

Mit dem Titel «Das Gewaltmonopol ist und bleibt Staatliche Kernaufgabe» diskutierten die Delegierten des VSPB im Juni gemeinsam mit Politikern und weiteren Polizei- und Sicherheitsexperten über die Chancen und Risiken der Privatisierung im Sicherheitsbereich. „Gerade im öffentlichen Raum ist eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Polizei und den privaten Sicherheitsdiensten nötig“, betonte dabei die VSPB-Präsidentin und stellt die Position des Verbandes klar: „Es kommt dabei nicht nur darauf an, Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu verteilen, sondern letzten Endes geht es um die Bürgerinnen und Bürger, die beim sensiblen Thema Sicherheit klare Verhältnisse verlangen.“

Am Thementag der 93. Delegiertenversammlung nahmen, neben rund 200 Polizistinnen und Polizisten, auch Nationalrat Bernhard Guhl, der Genfer Regierungsrat Pierre Maudet, der Sicherheits- und Polizeirecht-Experte Markus Mohler sowie Wolfram Manner, Managing Direktor des Verbandes Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU), und Matthias Bieri vom Center for Security Studies (CSS) der  ETH Zürich teil. Bereits damals waren sich die Experten einig, dass eine gesamtschweizerische Regelung zwingend nötig ist, da die aktuellen Konkordats-Lösungen nicht zielführend sind.

Pressemeldung VSPB

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