Produktesicherheit: Vereinbarung mit Liechtenstein

Kürzlich haben die Direktion für Arbeit im Seco und das liechtensteinische Amt für Volkswirtschaft eine neue Vereinbarung im Bereich der Produktesicherheit unterzeichnet. Damit kann die Schweizer Marktüberwachung ab Januar 2024 zum Beispiel Maschinen oder Persönliche Schutzausrüstungen stichprobenweise im Fürstentum kontrollieren.

Produktesicherheit
Depositphotos, ryzhov

Der Zollvertrag zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein besteht seit 100 Jahren. Über die Anlage I des Zollvertrags wurden das Bundesgesetz über die Produktsicherheit und die in die Zuständigkeit des Seco fallenden Sektorverordnungen für die Produktebereiche Maschinen, Aufzüge, Druckgeräte, Druckbehälter, Persönliche Schutzausrüstungen und Gasgeräte in die liechtensteinische Gesetzgebung übernommen.

Kontrollorgane wie Suva oder BFU

Produktekontrollen musste das Fürstentum Liechtenstein bisher selber vornehmen. Mit der unterzeichneten Vereinbarung zwischen dem Seco und dem liechtensteinische Amt für Volkswirtschaft (AVW) sollen Synergien in der Marktüberwachung genutzt werden: Die vom Seco mandatierten Kontrollorgane wie die Suva oder die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) können in Zusammenarbeit mit dem AVW Produkte in den besagten Produktebereichen auch im Fürstentum stichprobenweise kontrollieren. Das steigert die Effizienz und dient der Sicherheit und der Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender in der Zollunion Schweiz – Fürstentum Liechtenstein, wie es heisst. Für diese Marktüberwachungstätigkeit würden die Schweizer Kontrollorgane vom Fürstentum entschädigt. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

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