Revidierte NIV tritt bald in Kraft

Kürzlich hat der Bundesrat beschlossen, dass die revidierte NIV am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Damit soll auch die Sicherheit von Niederspannungsinstallationen verbessert werden.

Niederspannungs-Installation
© depositphotos

 

Die Verordnung über die elektrischen Niederspannungsinstallationen (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV) bildet den rechtlichen Rahmen für das gesamte Elektroinstallations- und Elektrokontrollgewerbe. Neue Installationsmaterialien und Werkzeuge, der wirtschaftliche Druck, die steigende Zahl ausländischer Marktteilnehmer, usw. sind nur einige der Herausforderungen, mit denen das Elektroinstallationsgewerbe heute konfrontiert ist. Mit der jetzt beschlossenen Teilrevision der NIV wird die Rechtsgrundlage an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst, wie der Bundesrat schreibt.

Mehr Sicherheit

Die Änderungen und Ergänzungen dienten der Beibehaltung und möglichst der Verbesserung der Sicherheit von elektrischen Niederspannungsinstallationen, so die Behörde. Angepasst würden insbesondere die Voraussetzungen für die Erteilung einer Installationsbewilligung, die Vorschriften über die Organisation der Installationsarbeiten sowie die Vorschriften über den Vollzug und die Aufsicht durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat.

Die revidierte NIV stellt dem Elektroinstallationsgewerbe eine praxisnahe und zeitgemässe Rechtsgrundlage zur Verfügung, mit welcher gleichzeitig das bestehende hohe Sicherheitsniveau der elektrischen Installationen in der Schweiz gewahrt werden kann, wie es in der bundesrätlichen Mitteilung heisst.

 

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