Revision der BSV: Neue Vorschriften erst ab 2027 – Pyrotechnik-Verbot geplant

Nach dem Brandereignis in Crans-Montana und angesichts von rund 11000 Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zieht das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse IOTH die Konsequenzen: Die neuen schweizerischen Brandschutzvorschriften treten später in Kraft. Gleichzeitig soll als Sofortmassnahme ein schweizweites Verbot von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen eingeführt werden.

Foto: Depositphotos/czbalazs

Der Leitende Ausschuss des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse IOTH (Konkordat der Baudirektorinnen und Baudirektoren aller 26 Kantone) hat sich mit dem weiteren Vorgehen bei der Totalrevision der schweizerischen Brandschutzvorschriften (BSV 2026) befasst. Dabei wurden sowohl erste Erkenntnisse aus dem verheerenden Brand in Crans-Montana als auch die rund 11000 im Rahmen der technischen Vernehmlassung eingegangenen Rückmeldungen diskutiert.

Beide Aspekte müssen sorgfältig ausgewertet und eingearbeitet werden. So verschiebt sich die Inkraftsetzung der totalrevidierten Brandschutzvorschriften auf voraussichtlich Herbst 2027.

Als Sofortmassnahme beantragt der Leitende Ausschuss der IOTH-Plenarversammlung vom 6. März 2026 ein schweizweites Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen. Bereits heute bewilligungspflichtige Kategorien von Feuerwerkskörpern bleiben davon ausgenommen.

Die Ergebnisse der am 11. Januar 2026 abgeschlossenen technischen Vernehmlassung sowie die vorläufigen Erkenntnisse aus den noch laufenden Untersuchungen zum tragischen Brand in Crans-Montana fliessen umfassend in die Totalrevision der Brandschutzvorschriften ein.

Die grosse Anzahl an Rückmeldungen bestätigt, dass die grundsätzliche Ausrichtung auf einen risikobasierten Ansatz sowie einen einheitlichen Vollzug richtig ist. Dieser Ansatz stellt sicher, dass Brandschutzmassnahmen dort verstärkt umgesetzt und intensiver kontrolliert werden, wo erhöhte Risiken bestehen. Ziel ist ein schweizweit harmonisierter, fachlich gestärkter und konsequenter Vollzug, an dem der Leitende Ausschuss des IOTH festhält.

Quelle: IOTH

(Visited 39 times, 1 visits today)

Weitere Beiträge zum Thema

SICHERHEITSNEWS

Bleiben Sie informiert über aktuelle Sicherheitsthemen – praxisnah und zuverlässig. Erhalten Sie exklusive Inhalte direkt in Ihren Posteingang. Verpassen Sie keine Updates.

Jetzt anmelden!
anmelden
Sie können sich jederzeit abmelden!
close-link