Revision des Strassenverkehrsgesetzes
Der Bundesrat schiebt die obligatorische Nachschulungskurse für Verkehrsdelinquentinnen und Verkehrsdelinquenten weiterhin auf die lange Bank. Bei den finanziellen Konsequenzen von Verkehrsdelikten sieht der Bundesrat zudem eine Lockerung vor. Beides würde laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) die Verkehrssicherheit schwächen.
Am 8. März befasst sich der Nationalrat mit den Vorschlägen des Bundesrats zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes. Dabei fallen laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) auch etwa zwei Punkte ins Gewicht, welche Schweizer Strassen unsicherer machen würden.
Einerseits fehle es nach wie vor an einem Gesetzesentwurf für die Einführung obligatorischer Nachschulkurse für Personen, denen der Führerausweis für mindestens acht Monate entzogen wurde. Eine obligatorische Nachschulung wurde bereits 2012 beschlossen. Jedoch habe der Bundesrat, so die BFU, bis heute die Massnahme nicht in Kraft gesetzt. Andererseits soll die Rückgriffspflicht der Versicherungen bei Motorfahrzugunfällen, bei denen Alkohol oder übersetzte Geschwindigkeit im Spiel sind, wieder zu einem deutlich harmloseren Rückgriffsrecht werden.
Dagegen spricht die BFU aus: «Wer bei einem grobfahrlässig verursachten Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden nicht mit finanziellen Konsequenzen rechnen muss – weil sie oder er solches Verhalten sogar mitversichern kann –, verhält sich im Strassenverkehr unter Umständen noch riskanter und gleichgültiger», heisst es in der Mitteilung der BFU.
Kurskosten würden nicht die Strassenverkehrsämter belasten
Aus Sicht der BFU gäbe es wichtige Gründe, die obligatorische Nachschulung jetzt mit der SVG-Revision einzuführen. Wissenschaftlich erwiesen sei, dass die Rückfallquote nach einem Nachschulungskurs sinke, sofern die Kurse bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, heisst es in einer Mitteilung.
Laut der BFU gäbe es in der Schweiz genügend Kursleitende und die Kurse würden auch bei kurzer Entzugsdauer die erwünschte Wirkung zeigen. Da die Kurskosten zulasten der Kursteilnehmenden gehen würden, wäre es auch für die Strassenverkehrsämter möglich, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, so die BFU weiter.
Quelle: BFU