Ripol-Revision: Austausch von Infos wird vereinfacht

Der Bundesrat hat die revidierte Verordnung über das automatisierte Polizeifahndungssystem Ripol verabschiedet. Im Zuge der Revision sind auch die Zugriffsrechte der Behörden verbessert worden. Der Austausch von Informationen über die im System verzeichneten Personen und Sachen wird erleichtert. Die Änderungen sollen per 1. Dezember 2016 in Kraft treten.

Auch Strassenverkehrsamt, Seco und Swissmedic können neu prüfen, ob in der Ripol-Datenbank ein Reisepass verzeichnet ist. © depositphotos

Die technischen und praxisgerechten Neuerungen der Informationsbearbeitung in der Ripol-Datenbank bedingten eine Aktualisierung der Verordnung. Die Datenbank ist nun einfacher gestaltet, leichter abfragbar und den Bedürfnissen der Behörden angepasst, die nach Massgabe ihrer Aufgaben und unter Berücksichtigung der Datenschutzvorschriften Informationen zu gesuchten Personen und Sachen abrufen wollen.

Neu haben auch Strassenverkehrsamt, Seco und Swissmedic Zugriff

So haben beispielsweise die Militärjustizbehörden, das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), die Abteilung Strafrecht von Swissmedic und die Strassenverkehrsämter künftig Zugriff auf die Kategorie Ausweisschriften. Diese Behörden werden prüfen können, ob im Ripol ein Reisepass verzeichnet ist, und klären, ob ein Zusammenhang besteht zwischen einer bestimmten Person und einem Ausweispapier. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erhält auch Zugriff auf Ausschreibungen zu Personenfahndungen, und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) kann künftig auf Ausschreibungen zu ungeklärten Straftaten zugreifen, in denen Hinweise zu den an der Straftat beteiligten Tätern oder Fahrzeugen verzeichnet sind.

Alarm in Zusammenhang mit gestohlenen Fahrzeugen

Eine weitere Neuerung, die die Revision mit sich bringt, betrifft die Dauer der Aufbewahrung von Daten über gestohlene oder verschwundene Kunstgegenstände und Waffen. Solange der Kunstgegenstand oder die Waffe nicht aufgefunden ist, bleiben die entsprechenden Daten im Ripol verzeichnet. Daten über vermisste Personen sind bisher bis zu deren 80. Altersjahr aufbewahrt worden; neu werden die Daten bis zum 100. Altersjahr der oder des Vermissten aufbewahrt. Im Zuge der Revision der Ripol-Verordnung ist auch die Interpol-Verordnung geändert worden, damit effektiver nach gestohlenen Fahrzeugen gefahndet werden kann. Die technischen Fahrzeugdaten werden dem Fahrzeughersteller mitgeteilt. Wird an einem gestohlenen, zur internationalen Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeug in einer Autowerkstatt ein Service oder eine Reparatur durchgeführt, wird ein Alarm ausgelöst.

Das automatisierte Polizeifahndungssystem (Ripol) ist ein nationaler Kommunikationskanal. Genutzt wird er von den Polizei- und Justizbehörden der 26 Kantone, vom Bundesamt für Polizei (Fedpol), von der Bundesanwaltschaft (BA), vom Bundesamt für Justiz (BJ) und vom Grenzwachtkorps (GWK). In dem datenbankgestützten Fahndungssystem Ripol werden Informationen verzeichnet zu Straftätern und Sachen wie gestohlene Waffen, Fahrzeuge und Gegenstände, nach denen gefahndet wird.

Quelle: Bundesamt für Polizei

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