Risikoanalyse zu Geldwäscherei und juristischen Personen veröffentlicht

Insbesondere ausländische juristische Personen und komplexe Rechtsstrukturen stellen ein erhöhtes Risiko für Geldwäscherei dar. Das zeigt die Risikoanalyse «National Risk Assessment (NRA): Juristische Personen und Rechtsvereinbarungen» der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung (KGGT).

Geldwäsche von juristischen Personen bleibt ein Problem in der Schweiz (Foto: depositphotos/stadtratte)

Die Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (KGGT) hat ihre sektorielle Risikoanalyse zu juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen aktualisiert. Der 109-seitige Bericht von fedpol und der Meldestelle für Geldwäscherei MROS knüpft an die erste Analyse von 2017 an und bezieht neu auch Treuhandverhältnisse, Firmengründungen sowie Vereine und Stiftungen mit ein. Anlass für die Aktualisierung waren unter anderem die Panama-, Paradise- und Pandora-Papers, die den Missbrauch juristischer Personen für Geldwäscherei öffentlich sichtbar gemacht hatten.

Ausländische Gesellschaften und Sitzgesellschaften als Hauptrisiko

Rund ein Viertel der bei der MROS eingegangenen Verdachtsmeldungen betrifft Vertragspartner, die eine juristische Person oder Rechtsvereinbarung sind – ein Hinweis auf das anhaltende Missbrauchspotenzial. Zentrales Ergebnis der Analyse: Ausländische juristische Personen und Rechtsvereinbarungen bergen weiterhin ein höheres Geldwäschereirisiko als schweizerische. Entscheidend ist dabei weniger die Rechtsform als die Frage, ob eine Gesellschaft tatsächlich operativ tätig ist oder nur als Sitzgesellschaft ohne eigentliche Geschäftstätigkeit besteht. Besonders risikoreich sind ausländische Sitzgesellschaften mit Domizil in einem Risikoland sowie komplexe, grenzüberschreitende Strukturen ohne erkennbaren wirtschaftlichen Zweck. Auch Trusts – vor allem diskretionäre, bei denen die Begünstigten nicht offengelegt oder wechselnd sind – gelten als risikobehaftet, sofern sie im Ausland verwaltet werden. Schweizer Trustees unterstehen dagegen der Aufsicht und dem GwG, was das Risiko deutlich senkt.

Bei den Schweizer Rechtsformen fällt vor allem die Aktiengesellschaft auf: Sie ist in Verdachtsmeldungen übervertreten, da sie stärker international ausgerichtet ist als die eher personenbezogene GmbH oder Genossenschaft. Auch scheinbar operative Unternehmen können als Fassade für Geldwäscherei dienen – besonders gefährdet sind Branchen wie Unternehmensberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie das Baugewerbe. Anwältinnen, Notare und Treuhänderinnen können bei Gründung und Strukturierung eine wichtige Rolle spielen, etwa bei der Domizilierung von Sitzgesellschaften oder treuhänderischen Vermögensverwaltung. Terrorismusfinanzierung spielt bei juristischen Personen insgesamt nur eine marginale Rolle – mit Ausnahme von Vereinen und Stiftungen, wo Risiken vor allem bei Mittelbeschaffung und Spendensammlung bestehen.

Verschärfte Regulierung seit 2017

Die Schweiz hat den regulatorischen Rahmen seit 2017 spürbar verstärkt: Inhaberaktien wurden abgeschafft, Handelsgesellschaften müssen neu Aktien- oder Anteilsverzeichnisse führen, und strafrechtliche Sanktionen sowie verschärfte Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre wurden eingeführt. Im September 2025 verabschiedete das Parlament zudem das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) sowie eine Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG). Damit erhalten Behörden künftig rascheren und umfassenderen Zugang zu Informationen über wirtschaftlich Berechtigte – auch bei ausländischen Gesellschaften mit Bezug zur Schweiz, etwa über Zweigniederlassungen oder Immobilienbesitz. Neu unterstehen auch Beratungsdienstleistende wie Anwälte, Notare und Treuhänder in risikoreichen Tätigkeitsbereichen dem GwG.

Empfehlungen der KGGT

Die Wirkung dieser neuen Regelungen ist laut Bericht noch nicht bekannt und muss in den kommenden Jahren beobachtet werden. Die KGGT empfiehlt:

  • Wirksamkeitsprüfung der neuen Vorschriften für Beratungsdienstleistende und Treuhandtätigkeiten, mit Anpassungen bei Bedarf
  • Verstärkte Sensibilisierung des Stiftungs- und Vereinssektors für Terrorismusfinanzierungsrisiken
  • Effektive Umsetzung des Transparenzregisters mit risikobasierten Kontrollen und breiter Nutzung durch Behörden und Finanzintermediäre
  • Breite Sensibilisierung von Behörden, Finanzintermediären und Beratern für die Erkenntnisse der Risikoanalyse, insbesondere zu ausländischen juristischen Personen
  • Konsequente und regelmässig überprüfte Umsetzung der Massnahmen gegen Mantelgesellschaften

Den vollständigen Bericht können Sie hier lesen.

Quelle: fedpol

Bericht mit KI zusammengefasst. 

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