Russisches Roulette auf Schweizer Dächern
Jeder dritte Berufsunfall mit bleibenden Schäden oder Todesfolge ist ein Absturzunfall. Eine neue Analyse der Berufsunfallzahlen der Suva zeigt: Die Folgen eines Absturzes von unter fünf Metern Höhe werden unterschätzt. Denn rund 50 % der tödlichen Absturzunfälle ereignen sich von Höhen bis fünf Metern.
Rund 9000 berufsbedingte Absturzunfälle verzeichnet die Suva aktuell pro Jahr. 280 dieser Unfallopfer tragen bleibende Schäden davon. In 22 Fällen endet der Absturzunfall gar tödlich. Fakt ist: Praktisch bei jedem Absturzunfall wird eine «Lebenswichtige Regel» verletzt. Hält man diese konsequent ein, kommt es erst gar nicht zu einem Absturz. Dass das Einhalten dieser Regeln der einzige Weg ist, sich gegen gravierende Folgen von Abstürzen zu schützen, zeigen Sturzsimulationen der Arbeitsgruppe für Unfallmechanik AGU. Sie hat im Auftrag der Suva die Folgen von Absturzunfällen aus verschiedenen Höhen analysiert.
Sei es ab drei, fünf oder acht Metern: Es besteht ein hohes Risiko, dass der Aufprall mit dem Kopf zuerst erfolgt. Demzufolge liegt die primäre Verletzungsgefahr bei einem schweren Schädel-Hirn-Trauma, was oft zu Invalidität oder zum Tod führt. Aber auch wenn der Aufprall auf den Rücken erfolgt, können schwerste Verletzungen wie zum Beispiel Querschnittlähmungen die Folge sein. «Ein Absturz dauert sehr kurz. Bei drei Metern beispielsweise weniger als eine Sekunde. In dieser Zeit hat die abstürzende Person keine Chance, den Fall und den Aufprall zu beeinflussen», sagt Markus Muser, Unfallforscher bei der AGU.
Abstürze können verhindert werden
Die Grundlagen, damit es erst gar nicht zu einem Absturz bei der Arbeit kommt, hat die Suva in Zusammenarbeit mit den betroffen Branchen vor Jahren erarbeitet. Dabei handelt es sich um die «Lebenswichtigen Regeln» und die STOPP-Botschaft. «Die ‹Lebenswichtigen Regeln› sowie die Legitimation, bei Gefahr die Arbeit zu stoppen, sind in den Betrieben bekannt», sagt André Meier, Abteilungsleiter Arbeitssicherheit bei der Suva. Trotzdem nehmen die Absturzunfälle nicht ab.
Arbeitnehmende müssten sich bewusst sein, dass sie mit ihrem Leben spielen, wenn sie die Arbeiten nicht stoppen, sofern eine der «Lebenswichtigen Regeln» missachtet wird. Arbeitgeber hingegen müssten ihrer Pflicht nachkommen, die Regeln zu instruieren und durchzusetzen. «Der einzige Weg, sich gegen Absturz zu schützen, ist das konsequente Einhalten der ‹Lebenswichtigen Regeln›. Alles andere ist russisches Roulette», sagt Meier.
Text: SUVA