SBB-Zugtüren: BAV ordnet Massnahmen an

Das Bundesamt für Verkehr verlangt von der SBB, dass sie Massnahmen ergreift, um die sichere Funktionsweise der Türen bei den EW IV-Wagen zu gewährleisten. Die SBB muss die Anzeige im Führerstand zum Schliesszustand der Türen rasch verbessern und mittelfristig die Türsteuerung ersetzen. Zudem ordnet das BAV ein umfassendes externes Audit zu den Rollmaterial-Instandhaltungsprozessen an.

© SBB CFF FFS

Zum tragischen Unfall von Anfang August in Baden, bei dem ein SBB-Zugbegleiter in der Türe eines Wagens des Typs EW IV eingeklemmt wurde und ums Leben kam, hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) eine Untersuchung eingeleitet. Am Mittwoch ist der Zwischenbericht erschienen. Er richtet sich an das Bundesamt für Verkehr (BAV) und enthält zwei Empfehlungen. Das BAV setzt die beiden Empfehlungen der Sust gegenüber der SBB wie folgt um (BAV-Verfügung siehe hier):

  • Die Sust stellt in ihrer Untersuchung fest, dass die bestehende Parallelschaltung bei den Türen der EW IV dazu führen kann, dass die Türen dem Lokführer als geschlossen gemeldet werden, obwohl dies nicht der Fall ist. Die Sust empfiehlt dem BAV, bei der SBB die Anpassung dieses Systems einzufordern. Das BAV verlangt, dass die SBB dieses System bis Ende Oktober so anpasst, dass es dem Lokführer den korrekten Zustand der Türen anzeigt.
  • Die Sust stellt fest, dass der Einklemmschutz bei den Türen der EW IV nicht zuverlässig funktioniert. Sie empfiehlt dem BAV, gegenüber der SBB zu verfügen, dass das heutige durch ein zuverlässigeres System ersetzt wird. Das BAV verlangt von der SBB, dass sie mit einem Vorgehens- und Zeitplan bis Ende Oktober aufzeigt, wie sie die Türsteuerung bei den EW IV ersetzen wird.
  • Für die Zeit, bis diese beiden Massnahmen umgesetzt sind, muss die SBB betriebliche Ersatzmassnahmen prüfen und umsetzen.
  • Zudem hat sie den Abfertigungsprozess auf Risiken zu überprüfen.

Über 300 Mängel

Die SBB hat nach dem Unfall bei einer Sonderkontrolle der EW-IV-Türen über 300 Mängel festgestellt. Die festgestellten Fehler sind unterschiedlich sicherheitsrelevant, die Fehlerquote ist trotzdem hoch. Für das BAV stellt sich die Frage, warum die SBB diese Mängel nicht im Rahmen der ordentlichen Instandhaltung und Kontrollen entdeckt hat. Das BAV verlangt deshalb von der SBB ergänzend zu den von der SUST empfohlenen Massnahmen, dass sie Organisation und Abläufe beim Fahrzeugunterhalt durch ein externes Unternehmen überprüfen lässt. Bis Ende Oktober muss die SBB dem BAV ein Pflichtenheft und einen Zeitplan für dieses externe Audit vorlegen. Weiter muss die SBB überprüfen, ob bei vergleichbaren Wagenflotten ähnliche Risiken bestehen.

Quelle: BAV

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