Schädliche Einflüsse durch Pflanzenschutzmittel

Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden soll weiter reduziert werden: Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat unter anderem mit dem «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» sowie mit der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+). Die Stossrichtung, welche die Parlamentarische Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» vorsieht, wird daher vom Bundesrat begrüsst.

Nutzpflanzen müssen vor Krankheiten und Schädlingen geschützt werden, um die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel in der Schweiz zu gewährleisten. © Depositphotos/vverve

Die Parlamentarische Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» verlangt Massnahmen, um schädliche Einflüsse auf die Umwelt weiter zu reduzieren. Der Bundesrat verfolgt mit seinen bereits ergriffenen und weiteren vorgesehenen Massnahmen dasselbe Ziel. Auswirkungen des im September 2017 beschlossenen «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» sind bereits spürbar: die Menge der eingesetzten chemischen Pflanzenschutzmittel konnte verringert werden. Um weitere Fortschritte zu erzielen, sieht der Bundesrat entsprechende Massnahmen in der Agrarpolitik ab dem Jahr 2022 (AP22+) vor. Dass die landwirtschaftlichen Betriebe während der letzten Jahre ihren ökologischen Fussabdruck bereits verringern konnten, nimmt der Bundesrat positiv zur Kenntnis.

Dass auch die Parlamentarische Initiative den Schutz der Umwelt, als auch von Mensch und Tier ins Zentrum stellt, begrüsst der Bundesrat. Die formulierten Forderungen unterstützen seine bereits getroffenen Massnahmen. Der Bundesrat steht dem vorgeschlagenen Einbezug der Branchen positiv gegenüber. So werden Organisationen in die Verantwortung genommen, um selber zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Der Bundesrat anerkennt, dass die Umsetzung dieser Massnahmen eine Herausforderung für die Landwirtschaft darstellt. Nutzpflanzen müssen vor Krankheiten und Schädlingen geschützt werden, um die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel in der Schweiz zu gewährleisten.

Weitere Infos

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