Schutz vor illegalen Importen

In der nationalen Hundedatenbank www.amicus.ch muss ab 2016 jeder Hund in der Schweiz registriert werden. Das soll helfen, illegale Importe besser aufzudecken.

Von zwei Hunden wird zurzeit einer aus dem Ausland importiert, leider häufig auf illegalem Weg, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schreibt. Die Verlockung, auf einfache Weise viel Geld zu verdienen, verleite skrupellose Verkäufer dazu, zu junge, zu früh von der Mutterhündin getrennte, schlecht sozialisierte und häufig kranke Welpen zu verkaufen.

Gemäss BLV kommen einige der Welpen aus Regionen oder Ländern, wo die Tollwut verbreitet ist. Wenn diese Welpen nicht oder schlecht geimpft seien, bestehe die Gefahr, die schreckliche Krankheit wieder in die Schweiz einzuschleppen.

Hundeerfassung: Pflicht ab 2016

Alle in der Schweiz gehaltenen oder importierten Hunde müssen registriert werden. Jeder Halterwechsel muss gemeldet werden, wie das BLV betont. Die elektronische Kennzeichnung mittels Mikrochip und die vollständige Registrierung in der Hundedatenbank seien die beiden grundlegenden Elemente, um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und die Hunde und die Bevölkerung besser zu schützen.

Ab dem 1. Januar 2016 müssen alle Hunde in der nationalen Hundedatenbank erfasst werden. Die Kantone, welche für die Überwachung der Hunde zuständig sind, haben das Berner Unternehmen Identitas AG mit der Entwicklung und Verwaltung der Hundedatenbank im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut, wie das BLV weiter schreibt.

Nichts unternehmen müssen Hundehalter, deren Tier bereits jetzt in der Datenbank Anis registriert ist.

 

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