Schweizer Lebensmittelrecht soll angepasst werden

Der Offenverkauf von Backwaren, der Täuschungsschutz, Food Waste, die Informationen auf Lebensmittelverpackungen sowie die Harmonisierung mit der EU stehen im Zentrum der aktuellen Revision der lebensmittelrechtlichen Verordnungen.

Food Waste
Bild: depositphotos

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 30. September 2022 die Vernehmlassung zur Anpassung des Schweizer Lebensmittelrechts eröffnet. Das vorgeschlagene Recht soll ermöglichen, den Gesundheits- und Täuschungsschutz in der Schweiz auf dem gleichen Niveau wie in den Nachbarländern zu halten und allfälligen Handelshemmnissen vorzubeugen. Weiter sollen vier vom Parlament überwiesene Motionen umgesetzt werden. Insgesamt sind 23 Verordnungen betroffen.

Woher stammen Brot und Backwaren, die offen verkauft werden?

Konsumentinnen und Konsumenten sollen besser erkennen, woher Brot und Backwaren stammen, die offen verkauft werden. Neu sollen Bäckereien, Restaurants oder der Detailhandel das Produktionsland schriftlich deklarieren müssen und zwar für ganzes und aufgeschnittenes Brot sowie für Backwaren wie zum Beispiel Gipfeli.

Tiefgekühlte Lebensmittel offen verkaufen

Der Einzelhandel soll künftig unverpackte, tiefgekühlte Lebensmittel offen verkaufen dürfen. Dadurch kann Verpackungsmaterial eingespart werden. Gleichwohl muss die Qualität so angebotener Lebensmittel geschützt werden. Wie auch bei anderen offen verkauften Lebensmitteln müssen die notwendigen Informationen den Konsumentinnen und Konsumenten schriftlich oder über eine andere Weise zur Verfügung gestellt werden.

Food Waste bekämpfen

Die Lebensmittelbetriebe und die Verteilorganisationen müssen sicherstellen, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel gespendet oder an Organisationen zur Verhinderung von Food Waste weitergegeben werden. Neue Rahmenbedingungen sollen für Rechtssicherheit bei der Spende von Lebensmitteln sorgen.

Geschützte Lebensmittelbezeichnungen noch besser schützen

Die Kontrolle landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit einer geschützten Bezeichnung (z.B. Vacherin Fribourgeois oder Walliser Rohschinken), soll verstärkt werden, um Nachahmungen und Täuschung zu erschweren. Für die Kontrolle sollen die Branchen- und Produzentenorganisationen private Organisationen beauftragen können. Diese sollen Verstösse den kantonalen Lebensmittelvollzugsbehörden melden, die dann für die Umsetzung entsprechender Massnahmen verantwortlich sind.

Kennzeichnung für Lebensmittel aus der EU vereinfachen

Die detaillierte Deklaration von Allergenen auf Lebensmittelverpackungen ist in der Schweiz zwingend, in der EU oft freiwillig. Neu soll es auch im Schweizer Recht möglich sein, Gruppenbezeichnung (z.B. Nüsse oder glutenhaltiges Getreide) zu benutzen, anstatt das spezifische Allergen (z.B. Haselnuss) zu nennen. Diese Änderung hat keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Bei der freiwilligen Angabe des Herkunftslandes einer Zutat soll es neu möglich sein, einen grösseren geografischen Raum (z.B. EU oder Südamerika) anzugeben.

Die Vernehmlassung endet am 31. Januar 2023. Über die Anpassungen entscheidet der Bundesrat bzw. das Eidgenössische Departement des Innern (EDI).

Quelle: BLV

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