Sicherheitsfunk Polycom wird nicht abgelöst

Das Sicherheitsfunksystem Polycom soll bis 2030 weiter betrieben werden. Daher beantragt der Bundesrat für werterhaltende Massnahmen einen Verpflichtungskredit von 159,6 Millionen Franken. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Vernehmlassung über eine Änderung der Alarmierungsverordnung zu eröffnen.

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Das Sicherheitsfunknetz Polycom werde täglich intensiv genutzt und ermögliche den Funkkontakt zwischen den Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit der Schweiz sowie dem Nationalstrassenunterhalt und den Betreibern von kritischer Infrastruktur, schreibt der Bundesrat. Zwischen 2001 bis 2015 haben sich dem System alle Kantone angeschlossen, wie es in der Medienmitteilung heisst . Damit Polycom bis ins Jahr 2030 genutzt werden könne, müsse das System technologisch überholt werden. Nur so werden gemäss Angaben die Nutzer ihre Basisstationen (Antennen), die ihre Lebensdauer erreicht haben, ersetzen können.

Gesamtkredit für den Werterhalt

Eine grundsätzliche Ablösung von Polycom durch ein anderes System mache weder wirtschaftlich, technisch noch betrieblich Sinn, heisst es in der bundesrätlichen Mitteilung. Der Auftrag für die Werterhaltung von Polycom sei an die bisherigen Hersteller und Lieferanten gegangen, da diese die erforderlichen Lizenzen als geistiges Eigentum besitzen.

Um die Produktions- und Programmierungskapazitäten für die Schweiz zu sichern, musste laut Bundesrat die Entwicklung des sogenannten Gateway, der während der Zeit der Umstellung den Parallelbetrieb älterer und neuer Basisstationen ermöglicht, bereits für das Frühjahr 2016 beauftragt werden. Dazu habe das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Dezember 2015 mit der Industrie eine Leistungsvereinbarung über den Werterhalt von Polycom unterzeichnet, unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung der erforderlichen Kredite. Ein detaillierter Vertrag über die allfällige Zusammenarbeit sei ausgearbeitet.

Die Gesamtausgaben für den Werterhalt von Polycom werden sich bis 2030 auf 500 Millionen Franken belaufen, wie es heisst. Dem Parlament wird ein Verpflichtungskredit von 159,6 Millionen Franken beantragt (Botschaft zum Gesamtkredit).

Eröffnung der Vernehmlassung

Für die ab 2018 anstehende Teilerneuerung des Sicherheitsfunksystems Polycom und die Aufteilung der Kosten soll eine solidere rechtliche Abstützung geschaffen werden. Dies soll mit der Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzschutzgesetzes vom 4. Oktober 2002 (BZG; SR 520.1) erreicht werden. Angesichts des Zeitbedarfs von mehreren Jahren für eine Gesetzesänderung will der Bundesrat als Übergangslösung die Alarmierungsverordnung vom 18. August 2010 (AV; SR 520.12) anpassen. Deshalb wurde die Vernehmlassung über die Änderung der Alarmierungsverordnung eröffnet. Sie dauert bis am 16. September 2016. Die Botschaft zur entsprechenden Änderung des BZG soll dem Parlament voraussichtlich 2017 unterbreitet werden. In der Substanz gehe es darum, bezüglich der Kostenbeteiligung die allgemein akzeptierte geltende Praxis abzubilden. Die Anpassungen der Alarmierungsverordnung habe keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf Bund und Kantone, wie es abschliessend heisst.

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