Sprengausweise: Aufschub von Schulungspflicht wegen Corona

Wer beruflich mit Sprengmitteln und bestimmten pyrotechnischen Gegenständen zu tun hat, braucht die dafür notwendigen Ausweise. Die alle fünf Jahre nötigen Auffrischungskurse können aufgrund der Coronakrise derzeit nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden. Deshalb gewährt der Bundesrat dafür einen befristeten Aufschub der Schulungspflicht.

Sprengausweise
© depositphotos, bobanphotomkd

 

In der Schweiz dürfen nur ausgebildete Spezialisten Sprengungen vornehmen. Diese Personen, die etwa als Sprengmeister im Strassen- und Tunnelbau, als Lawinensprengmeister oder Bombenentschärfer tätig sind, müssen ihr Wissen und ihre praktischen Fähigkeiten alle fünf Jahre auffrischen. Ohne entsprechende Schulungen verlieren sie die sogenannten Spreng- und Verwendungsausweise.

Aufschub bis Ende Januar 2021

Seit dem 17. März 2020 können jedoch aufgrund der Coronakrise keine Präsenzveranstaltungen mehr durchgeführt werden. Fernunterricht ist für diese Kurse mit praktischen Teilen keine Alternative. Um zu verhindern, dass die vorhandenen Ausweise ihre Gültigkeit verlieren und die Inhaberinnen und Inhaber ihre beruflichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben können, sieht der Bundesrat einen Aufschub der Schulungspflicht bis zum 27. Januar 2021 vor. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Schulungspflicht wieder uneingeschränkt. Von der Verordnungsänderung sind rund 500 Personen direkt betroffen.

Quelle: Bund

 

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