Staatsanwälte gegen teure Durchsetzungsinitiative
Der Vorstand der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz lehnt die "Durchsetzungsinitiative" ab. Man begrüsse und unterstütze zwar die Möglichkeit, kriminelle Ausländer des Landes zu verweisen. Aber die Initiative stehe im Widerspruch zu grundsätzlichen Prinzipien des Rechtsstaates, heisst es in einer Mitteilung der SSK/CPS. Die Initiative führe zu stossenden Ergebnissen und bedeute ein Mehraufwand in Millionenhöhe.
Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK/CPS) befürwortet eine konsequente Anwendung der heutigen Regelung der Landesverweisung und die Verschärfungen, die sich aufgrund der Ausschaffungsinitiative ergeben. Die SSK/CPS lehnt es jedoch ab, dass in der Schweiz integrierte und verwurzelte Ausländer gleich behandelt werden wie beispielsweise einzig mit kriminellen Absichten einreisende Kriminaltouristen, wie die SSK/CPS in ihrer heutigen Medienmitteilung schreibt.
Die Befürworter der sogenannten Durchsetzungsinitiative würden als Vorteil hervorstreichen, dass eine Landesverweisung nicht nur von Gerichten, sondern auch im viel weniger aufwändigen Strafbefehlsverfahren der Staatsanwaltschaft angeordnet werden könne. Dies dürfte sich jedoch als Bumerang erweisen, so die SSK/CPS.
Auf der einen Seite sei davon auszugehen, dass in diesen Fällen keine Geständnisse mehr erfolgten, da die Landesverweisung einen schweren Eingriff in Individualrechte darstelle. Damit entfalle die Verfahrenserledigung durch Strafbefehl und ein ordentliches Gericht müsse den Fall beurteilen. .
Auf der anderen Seite könne es zwar zu Geständnissen kommen, aufgrund der automatischen Landesverweisung werde der Strafbefehl jedoch angefochten. Da die Verurteilten nichts mehr zu verlieren hätten, würden sie erfahrungsgemäss den ganzen Rechtsmittelweg ausschöpfen. Gemäss SSK/CPS ist deshalb mit Rechtsmitteln bis vor Bundesgericht bzw. den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu rechnen.
Zweistellige Millionenbeträge
Die Staatsanwälte-Konferenz geht davon aus, dass in der grossen Mehrheit der Fälle, in denen eine Landesverweisung droht, eine Verteidigung einzusetzen ist. Diese werde aufgrund der Schwere des Eingriffs in Individualrechte in der Regel vom Staat bezahlt. Gehe man schweizweit von jährlich mehreren tausend Verfahren aus, in denen eine Verteidigung bestellt werden müsse, kämen auf den Staat Mehrkosten in der Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages zu. Zudem sei mit zusätzlichen Gerichts- und Dolmetscherkosten zu rechnen.
Die Bestimmungen der Durchsetzungsinitiative würden bei Annahme auf den 28. Februar 2016 in Kraft treten, lässt die SSK/CPS ferner wissen. Man habe für den Fall der Annahme der Initiative zur Unterstützung der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen eine Empfehlung ausgearbeitet, die eine einheitliche Umsetzung ermöglichen soll.