Staubschutz: Arten, Gefahren und Grenzwerte

Stäube sind allgegenwärtig in der Natur und in allen Bereichen, in denen Menschen leben und arbeiten. In vielen Bereichen und Arbeitsprozessen können tätigkeitsbedingte Staubkonzentrationen allerdings gefährliche Höhen erreichen, denen man mit wirkungsvollen Schutzmassnahmen begegnen muss.

Stäube
Bei Säge- und Schleifarbeiten mit Holz fällt jede Menge Holzstaub an, der abgesaugt werden muss. Bild: depositphotos

Mit geringen Mengen Staub in der Atemluft hat sich der menschliche Organismus bzw. sein Atemsystem in den Jahrmillionen der Evolution arrangiert. Es gibt auch wirkungsvolle Mechanismen, bereits eingeatmete Staubpartikel wieder aus dem Körper zu schleusen. Stäube werden eher selten als Ausgangsprodukte oder Erzeugnisse eingesetzt, sondern sie entstehen bei vielen Arbeitsprozessen in Handwerk und Industrie. Eine Ausnahme bilden Nano­objekte als bewusst hergestellte Strukturen für bestimmte Verwendungszwecke. Niemand würde aber zum Beispiel bei einem Stück Eichen- oder Buchenholz auf den Gedanken kommen, dass man es hier mit einem potenziell gefährlichen und gar krebserzeugenden Stoff zu tun hat. Der Staub, der bei Arbeiten wie Sägen oder Schleifen entsteht, ist es aber. Lange zog man nicht ins Kalkül, dass schon der Staub an sich in geringen Konzentrationen die menschliche Gesundheit schädigen kann, auch wenn er gar keine gefährlichen Stoffe enthält.

Die reinen Staubpartikel sind schon aufgrund ihrer morphologischen Gestalt in der Lage, Schädigungen der Atemwege und insbesondere der Lunge hervorzurufen. Deshalb sind vor einigen Jahren im Rahmen von Staubschutzmassnahmen am Arbeitsplatz auch die Grenzwerte für
reinen inerten, also nicht chemisch- reaktiven alveolengängigen Staub massiv um bis zu 60 Prozent gesenkt worden. Die Absenkung des allgemeinen Staubgrenzwerts für diesen sogenannten A-Staub war nicht willkürlich politisch, sondern wurde unwiderlegbar durch neue arbeitsmedizinische Erkenntnisse untermauert. Der allgemeine Staubgrenzwert für alveolengängige Stäube wurde dabei von 3 mg/m³ auf weniger als die Hälfte mit nunmehr 1,25 mg/m³ abgesenkt. Als allgemeiner Staubgrenzwert gilt er als Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) oder maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) für schwerlösliche und unlösliche Stäube, sofern diese nicht an anderer Stelle reguliert sind. Nach der ersten Aufregung hat diese deutliche Senkung der Grenzwerte neben der Sensibilisierung für das Thema einen positiven Impetus für die Etablierung von innovativen staubärmeren Arbeitsverfahren und Schutzmassnahmen ausgelöst, der heute noch anhält.

Staubschutz
Die Abfahrt und Aufspeicherung von Kehricht ohne entsprechende Schutz­massnahmen wie einen Atemschutz birgt gesundheitliche Risiken für die Atemwege. Bild: depositphotos

Staub: Arten, Gefahren und Grenzwerte

Stäube sind in der Luft feinst verteilte feste Teilchen, die durch mechanische Bearbeitung (z.B. durch Zerkleinern oder Oberflächenbearbeitung, Schneiden, Fräsen) oder Aufwirbeln (z. B. durch Abblasen mit Druckluft oder Trockenkehren mit dem Besen) entstehen. Die durch chemische oder thermische Prozesse z. B. beim Schweissen gebildeten und ebenfalls in der Luft feinst verteilten festen Teilchen bezeichnet man als Rauche, die im erweiterten Sinne zu den Stäuben zählen. In der Nahrungsmittelindustrie, in der Landwirtschaft sind häufig allergisierende Stäube (Mehlstaub, Getreidestaub und Stäube in Tierställen) anzutreffen. Beim Recycling und in der Abfallsammlung sind es vor allem schimmelpilzhaltige Stäube, die in der Luft in Arbeitsbereichen auftreten. Stäube können auch faserförmig vorliegen. Bekannte, extrem gefährliche Vertreter der faserförmigen Stäube sind die Varianten des Asbests. Für diese ist wegen ihrer ausserordentlich gefährlichen kanzerogenen Eigenschaften neben einem grundsätzlichen Verwendungsverbot ein eigenes Regelwerk geschaffen worden. Neben den direkten gesundheitsgefährdenden Wirkungen von Stäuben spielen auch noch die Explosionsgefahren durch Stäube in Arbeitsbereichen eine Rolle.

Staubschutz
Auf Baustelllen sind fast immer Mischstäube vorhanden mit problematischen Stoffen wie beispielsweise Quarzstaub. Bild: depositphotos

Den Massenanteil aller im Atem­bereich vorhandenen Teilchen, der durch Mund und Nase eingeatmet wird, bezeichnet man als einatembare Fraktion (E-Staub). Während kleinere Partikel (aerodynamischer Durchmesser < 5 µm) fast vollständig eingeatmet werden, nimmt die Inhalierbarkeit zu grösseren Partikeln hin ab (nicht einatembarer Anteil). Der E-Staub lässt sich, je nach Ablagerungsort in der Lunge, in weitere Staubfraktionen unterteilen. Alveolengängig ist derjenige Anteil von einatembaren Stäuben, der die Alveolen und Bronchiolen erreichen kann (A-Staub). Auch die Inhaltsstoffe von Stäuben können gefährlich sein; das sind zum Beispiel Schwermetalle oder allergisierende Stoffe oder Endotoxine.

Daneben gibt es auch für bestimmte Zwecke hergestellte nanoskalige Stäube, die 1, 2 oder 3 Aussenmasse im Nanomass­stab (Grössenbereich von etwa 1 bis 100 nm) aufweisen.

Komplexe Gesundheitsgefahren

Die Gesundheitsgefahren, die von den verschiedenen Stäuben ausgehen können, hängen von der stofflichen Art und Zusammensetzung des Staubes, aber auch von der Grösse und Form sowie der Biobeständigkeit der einzelnen Partikel ab. Das Gefährdungsspektrum reicht von einer akuten irritativen oder toxischen Wirkung auf die Atemwege (z. B. Verätzung) bzw. Auslösung einer akuten allergischen Reaktion bis zur Verursachung chronisch entzündlicher Prozesse und der Bildung von Tumoren.

Die drei absoluten No-Gos im Staubschutz

  • Das Ab- und Ausblasen von Staubablagerungen
    mit Druckluft
  • Das Reinigen von staubbelasteten Arbeitsbereichen
    z. B. durch einfaches Kehren und ohne staubbindende ­Massnahmen
  • Das Durchführen von staubenden Arbeiten ohne
    Absaugung der Stäube nach dem Stand der Technik

Zahlreiche konkrete Beispiele für Schutzmassnahmen gegen Staub kann man der TRGS 500 «Schutzmassnahmen», die auch auf die Besonderheiten von Feststoffen, Stäuben und Rauchen eingeht und der Checkliste «Gesundheitsgefährdende Stäube» der Suva entnehmen. Weitere Informationen u. a. über die gängigen Grenzwerte von Stäuben erhält man über den IFA-Report der DGUV: «Gefahrstoffe am Arbeitsplatz» oder die Liste der Suva: «Grenzwerte am Arbeitsplatz».

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