Stossdämpfende Böden für Spielplätze und Freizeitanlagen

Gemäss der BFU verunfallen pro Jahr 9000 Kinder und 2000 Erwachsene auf Spielplätzen und Freizeitanlagen. Die Unfallursache vieler Fälle (50 %) ist auf einen Sturz zurückzuführen, wobei Stürze aus grösserer Höhe zu schwerwiegenden Verletzung führen können. Freie Fallräume und stossdämpfende Böden sind dabei wirkungsvolle Massnahmen, um die Verletzungsfolgen zu minimieren.

Gemäss der BFU verunfallen pro Jahr 9000 Kinder und 2000 Erwachsene auf Spielplätzen und Freizeitanlagen. © Depositphotos/vaeenma

Nebst Spielanlagen sind mittlerweile auch sehr viele Streetworkout-, Outdoor-Fitness- und Parkour-Anlagen für Erwachsene entstanden. Diese werden rege genutzt. Die entsprechenden Folgen sind mehr Stürze, die teilweise unvermeidlich sind, aber deren Folgen gemildert werden müssen. Jede dieser Einrichtungen hat eine eigene Sicherheitsnorm gemäss den schweizerischen und europäischen Anforderungen und auch hier besteht die Forderung nach einem adäquaten Fallschutz, um schwere Verletzungen zu vermeiden. Für die Bewertung der falldämpfenden Eigenschaften von Böden wird die Spielplatznorm SN EN 1176 und das Prüfverfahren SN EN 1177 angewendet.

Zwei Arten von Fallschutzböden

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Fallschutzböden. Einerseits sind dies lose Materialen, wie Holzschnitzel, Rindenmulch, Rund Kies und Sand oder ortsgebundene wie Fallschutzplatten aus Gummigranulat und fugenlose, gegossene synthetische Fallschutzbeläge. In den letzten Jahren wurden Rasengitter immer beliebter. Sie bestehen aus einem Gittergeflecht aus Gummi, in dessen Zwischenräumen Rasen hindurch wächst. Rasen und Oberboden gelten als Fallschutz für eine maximale Fallhöhe von 100 cm.

Bei losem Fallschutz ist die „Korngrösse“ des Materials und die die Einbautiefe entscheidend für die falldämpfende Eigenschaft des Bodens. Die Einbautiefe hängt von der maximalen freien Fallhöhe ab, das heisst, die höchste Position auf dem Spielgerät, von welcher ein Sturz erfolgen kann. Beispielsweise werden bis 200cm Fallhöhe eine Schichtdicke von 20cm + 10cm (Wegspieleffekt) gefordert. Ab 200cm bis 300cm sind es 30cm + 10cm (Wegspieleffekt). Die vorgegebenen „Korngrössen“ unterscheiden sich je nach gewähltem Material. Bei den sehr beliebten Holzschnitzeln sind 5-30mm zulässig, bei Rund Kies 0.25-8mm. Abweichend zu diesen Massen kann nach SN EN 1176 zertifiziertem losem Fallschutzmaterial die Korngrösse und die einzubringende Schichtdicke abweichen.

Die unterschiedlichen Fallschutzbeläge variieren hinsichtlich Kosten, Mindest-Einbaustärken sowie Reinigungs- und Pflegeanforderungen. Die wichtigste Eigenschaft dieser Beläge ist immer die sicherheitsrelevante Stossdämpfung. Gemeint ist die Eigenschaft des Bodens, die Aufprallenergie eines Sturzes aufzufangen und abzubauen. Damit soll eine kritische, also lebensbedrohliche, Verletzung des Stürzenden weitestgehend ausgeschlossen werden.

SN EN 1177 beschreibt die Prüfverfahren

Die SN EN 1176 legt die Anforderungen von Spielplatzböden und deren Stossdämpfung fest. Die SN EN 1177 beschreibt das Verfahren, wie die Böden geprüft werden müssen. Mittels des HIC-Wertes können die stossdämpfenden Eigenschaften und die kritische Fallhöhe bestimmt werden.

Weitere Infos: In der Ausgabe SAFETY-PLUS 4/20 am 28. Oktober erscheint der detaillierte Fachbeitrag «Spielplatzsicherheit». Dazu erscheint in der Ausgabe SicherheitsForum am 7. September der Fachbeitrag. Eine Probenummer können Sie hier kostenlos anfordern.

www.safetycenter.ch/spielplaetze

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