Strafbar – terroristisch motivierte Reisen

Der Bundesrat will den Kampf gegen den Terrorismus verstärken. Er hat soeben das Zusatzprotokoll zur Europaratskonvention zur Verhütung des Terrorismus genehmigt. Das Protokoll stellt insbesondere Reisen für terroristische Zwecke sowie entsprechende Finanzierungs- und Unterstützungshandlungen unter Strafe.

Das Zusatzprotokoll erweitert das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus, welches die Schweiz bereits im Jahr 2012 unterzeichnet hat. Das Zusatzprotokoll stellt Reisen für terroristische Zwecke sowie entsprechende Finanzierungs- und Unterstützungshandlungen unter Strafe. Die Schweiz wird das Protokoll als einer der ersten Staaten am 22. Oktober 2015 in Riga unterzeichnen.

Das schweizerische Recht verfügt bereits heute über Straftatbestände, die terroristische Aktivitäten und deren Vorbereitung unter Strafe stellen. Daneben bestraft Artikel 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaïda“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen die Beteiligung an diesen Organisationen sowie deren Unterstützung und Förderung. Derzeit führt die Bundesanwaltschaft rund zwei Dutzend Verfahren gegen Personen, welche sich diesen Organisationen angeschlossen oder entsprechende Schritte unternommen haben.

Im Rahmen der Umsetzung des vorliegenden Zusatzprotokolls wird der Bundesrat eine spezifische Strafnorm gegen die Anwerbung und Ausbildung von Terroristen vorschlagen. Zudem wird ein eigener Straftatbestand gegen das terroristisch motivierte Reisen und dessen Finanzierung geprüft. Diese Ausweitung der Strafbarkeit wird verhältnismässig vorgenommen, unnötige Eingriffe in Grundfreiheiten sind zu vermeiden.

Pressemeldung: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

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