DNA-Probe: Strafverfolger dürfen neu Augen- und Haarfarbe herauslesen

Seit dem 1. August steht den Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz ein neues Instrument zur Verfügung: Die DNA-Phänotypisierung erweitert das Spektrum der forensischen Fahndungs- und Ermittlungsmöglichkeiten. Neu können aus DNA-Spuren von einem Tatort äusserliche Merkmale des Spurenlegers herausgelesen werden.

Depositphotos, macor

Die forensische DNA-Analyse spielt eine zentrale Rolle bei der Aufklärung von Straftaten: Sie kann den Strafverfolgungsbehörden wichtige Hinweise bei der Ermittlung eines mutmasslichen Täters liefern, wie das Bundesamt für Polizei (Fedpol) betont. Doch nicht immer liefere der Vergleich der DNA-Spur vom Tatort oder der Tatwaffe mit der DNA-Profil-Datenbank einen Treffer – nämlich dann, wenn das DNA-Profil der gesuchten Person in der Schweizerischen Datenbank nicht enthalten sei. Seit dem 1. August können die Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung schwerer Verbrechen einen entscheidenden Schritt weitergehen, so das Fedpol.

Mit der Inkraftsetzung des revidierten DNA-Profilgesetzes könne unter bestimmten Voraussetzungen neu die DNA-Phäntoypisierung eingesetzt werden. Bislang wurde mit der DNA-Analyse einzig ein DNA-Profil erstellt und damit eine Aussage zum Geschlecht des Spurenlegers oder der Spurelegerin erlangt, wie es in der Medienmitteilung heisst. Nun könne man aus den codierenden DNA-Abschnitten einer Spur mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit folgende äusserlich sichtbaren Merkmale herausgelesen: Augen-, Haar- und Hautfarbe, biogeografische Herkunft und das Alter einer Spurenlegerin oder eines Spurenlegers.

Die Spur nimmt «Gestalt» an

Lassen sich in der Anfangsphase von Ermittlungen mit herkömmlichen Mitteln keine oder nur wenig aussagekräftige Hinweise zur Täterschaft gewinnen, so könne die Phänotypisierung neue, wichtige Erkenntnisse für die Strafverfolgungsbehörden liefern: Sie erlaube es der Polizei, den Kreis der Verdächtigen näher einzugrenzen und die Ermittlungen zu fokussieren. Auch könnten Aussagen von Opfern oder Zeugen besser eingeordnet werden. Dank der Phänotypisierung könne die Polizei zum Beispiel im Einzelfall mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Tatortspur von einem ca. 45-jährigen, braunhaarigen Mann westeuropäischer Herkunft mit grünen Augen stammen dürfte. Erkenntnisse aus der Phänotypisierung könnten auch bei der Aufklärung weit zurückliegender Straftaten – sogenannte «Cold Cases» – helfen und der Suche nach dem Täter oder der Täterin neue Impulse verleihen, wie das Fedpol schreibt.

Ein wichtiges Element – aber nicht das einzige

Mit der DNA-Analyse allein würden sich Verbrechen nicht aufklären lassen. Direkte «Treffer» beim Abgleich einer DNA-Spur vom Tatort mit der DNA-Datenbank CODIS, das Resultat der Phänotypisierung oder des Suchlaufs nach Verwandtschaftsbezug seien keine Beweise dafür, dass der Spurenleger oder die Spurenlegerin auch der Täter oder die Täterin sei. Einvernahmen von Opfern, Zeugen und Verdächtigen sowie das Überprüfen derer Aussagen seien nebst zahlreichen anderen Massnahmen nach wie vor zentrale Elemente in Strafverfahren für die Ermittlung einer mutmasslichen Täterschaft. Den entscheidenden Hinweis dafür könne aber die erweiterte DNA-Analyse liefern.

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