Strengere Drohnenregulierung wird aufgeschoben

Eigentlich hätte in der Schweiz die strengere Regulierung für Drohnenpiloten auf den 1. Juli 2020 in Kraft treten sollen. Doch das verzögert sich, die Piloten der unbemannten Luftfahrzeuge erhalten eine Gnadenfrist.

Drohnenregulierung
© depositphotos, Alex Salcedo

Die Ausbildung und Registrierung für Drohnenpiloten wird erst per 1. Januar 2021 zur Pflicht. Der Grund für die sechsmonatige Verzögerung ist die Coronakrise.

Sind die neuen Regeln für Drohnenpiloten in Kraft, können die Pilotinnen und Piloten in Zukunft im gesamten europäischen Luftraum nach den gleichen Regeln fliegen. Das hat auch anderweitig Vorteile: Die Harmonisierung ermöglicht einen grenzüberschreitenden Transfer der Drohnentechnologie. Das schafft letztlich die Grundvoraussetzung für die wachsende Drohnenindustrie. Schliesslich werden vermehrt unbemannte Luftfahrzeuge auch für berufliche Zwecke eingesetzt, wie zum Beispiel Inspektionsflüge.

Welche Regeln gelten neu ab 2021?

Für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen existieren gemäss EU-Regulierung drei verschiedenen Kategorien. Die überwiegende Mehrheit der Drohnen, vor allem im Freizeitbereich, wird in der offenen Kategorie betrieben. Sie regelt den Betrieb von Drohnen, die grundsätzlich ohne Bewilligungen betrieben werden können, da ihr Sicherheitsrisiko als gering eingeschätzt wird.

Gemäss Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) gelten im Vergleich zu heute neu folgende Regelungen ab 2021:

  • In der offenen Kategorie gilt neu eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Wie bis anhin muss die Drohne im direkten Sichtkontakt betrieben werden. Das heisst, dass der Drohnenpilot Fluglage und -richtung der Drohne jederzeit erkennen kann.
  • Das Mindestalter für den selbstständigen Betrieb einer Drohne beträgt in der offenen Kategorie 12 Jahre. Jüngere Kinder dürfen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person, die den Anforderungen genügt, eine Drohne fliegen.
  • Neu gilt eine untere Gewichtslimite von 250 g statt 500 g. Das bedeutet, dass Drohnen unter 250 g bis auf weiteres einzig die Naturschutzgebiete und die Gebiete in unmittelbarer Nähe zu Flughäfen zu meiden haben. Menschenansammlungen dürfen in der offenen Kategorie nicht mehr überflogen werden, das gilt auch für Drohnen unter 250 g Fluggewicht.
  • Traditioneller Modellflug: Für den traditionellen Modellflug lässt die EU-Regulierung bis Ende 2022 genügend Spielraum für Ausnahmen zu. Die Regelung des zukünftigen Betriebes wird in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Modellflugverband erarbeitet. Die künftige Registration und die Beschränkungsgebiete (siehe Drohnenkarte BAZL; vgl. hier) gelten hingegen auch für den traditionellen Modellflug.
  • Für Modellflugpiloten, die nicht im Rahmen eines Verbandes oder Vereins fliegen, kommen die Regelungen für die offene Kategorie zur Anwendung.
  • Die neue Regulierung sieht für die meisten Anwendungsfälle in der offenen Kategorie eine Registrierung des Piloten sowie eine Onlineschulung und einen Onlinetest vor. Die Schweizerische Gesetzgebung sieht derzeit keine Ausbildungspflicht für Drohnenpiloten vor. Die Absolvierung von Kursen und Prüfungen basiert bisher auf freiwilliger Basis der jeweiligen Piloten. Mit der Übernahme der EU-Regulierung muss die Schweiz eine Ausbildungslösung vorweisen können, die ein Onlinetraining sowie eine Onlineprüfung beinhaltet. Die bereits freiwillig erworbenen Lehrgänge und Zertifikate können leider bei der Umstellung auf das neue System grundsätzlich nicht anerkannt werden. Bei der zukünftigen Lösung wird jedoch darauf geachtet, dass diese für die Kategorie offen möglichst kostengünstig und wenig zeitaufwendig ist.

Das Fliegen von Drohnen im FPV-Modus (Pilot mit Brille und danebenstehendem Beobachter mit direktem Sichtkontakt auf die Drohne) kann im gewohnten Rahmen weitergeführt werden, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) schreibt.

Für spezifische Fragen, auch zu den anderen Kategorien, verweist das Bazl auf seine FAQ zur Neuen Drohnenregulierung, die regelmässig ergänzt werden.

(Bazl / rs)

Einen ausführlichen Beitrag zum Thema «Drohnen – Benefits und Bedrohungen» ist im SicherheitsForum von Anfang September nachzulesen (Probeabo hier anfordern).

   

 

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