Stromkonzerne Verträge schaffen virtuelles Reservekraftwerk
Der Bund hat Verträge mit Axpo, CKW und BKW unterzeichnet. Die drei Energieunternehmen sollen im Auftrag des Bundes als Pooler ein nationales, virtuelles Reservekraftwerk aus Notstromaggregaten aufbauen.
Die drei von Swissgrid zertifizierten Unternehmen Axpo, CKW und BKW werden im Auftrag des Bundes als «Pooler» ein nationales, virtuelles Reservekraftwerk aus Notstromaggregaten aufbauen. Dazu bündeln (aggregieren) sie Notstromaggregate, die von ihren Besitzerinnen und Besitzern freiwillig gegen eine Entschädigung zur Verfügung gestellt werden, zu virtuellen Reservekraftwerken. Diese Energiereserve kann von Swissgrid per Fernsteuerung bei Bedarf abgerufen werden.
Die Verträge mit den drei Poolern laufen während vier Jahren und haben eine Vertragssumme von insgesamt rund einer Million Franken. Interessierte Besitzerinnen und Besitzer von Notstromaggregaten mit mindestens 750 kW Leistung und weiteren technischen Voraussetzungen gemäss Checkliste können sich nun bei einem der Pooler anmelden. Der Pooler kümmert sich dann gemäss dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK ) um die weiteren Schritte inklusive der vertraglichen Details. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat zu diesem Zweck Standardverträge zwischen Poolern und Produzenten freigegeben, damit die Bedingungen für alle Teilnehmenden möglichst gleich sind.
Notstromaggregate sollen rund 280 MW Leistung bereitstellen
Als Entschädigung erhalten die Besitzerinnen und Besitzer der Notstromaggregate eine Bereitstellungsprämie, welche unter anderem die Kosten für Lagerung und Transport des Brennstoffs oder die Amortisation der Anlage durch einen fixen Betrag deckt (10’000 Franken/MW/Winter). Falls tatsächlich Energie abgerufen wird, gibt es zudem eine Lieferprämie, die alle anfallenden Kosten für Brennstoffe inklusive eines Zuschlags deckt. Es besteht ausserdem die Möglichkeit, die Notstromreserve ausserhalb der Winterperiode auf dem Regelmarkt anzubieten. Während den Knappheitsperioden wird für diese Anlagen zudem die jährliche Laufzeitbegrenzung aufgehoben.
Das BFE rechnet damit, dass im Winter 2022/23 mit den gepoolten Notstromaggregaten rund 280 MW Leistung als nationales «Reservekraftwerk» bereitgestellt werden können.
Quelle: UVEK