Suva will Detektive zurück

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verzichtete die Suva auf Detektive, um Betrugsfälle aufzudecken. Nun will sie mit einem neuen Gesetz dafür sorgen, dass Versicherer bei begründetem Verdacht wieder auf Detektiveinsätze zurückgreifen dürfen.

Wer wegen Rückenleiden krankgeschrieben ist, aber in der Freizeit schwere Lasten hebt, macht sich verdächtig.

Am 18. Oktober 2016 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) den Einsatz von Detektiven zur Observierung von Versicherten gerügt. Laut dem Urteil hat die Schweiz keine ausreichende Gesetzesgrundlage dafür.

Als Reaktion hat die Suva ihre laufenden Observierungen eingestellt und auf neue Einsätze verzichtet. Observationsunterlagen von laufenden Fällen werden vernichtet, ebenso medizinische Beurteilungen aufgrund von Filmmaterial.

Suva will rasches Gesetz

Nun aber will die Suva erreichen, dass die ensprechende Gesetzesgrundlage geschaffen wird. Dazu hat sie bereits einen eigenen Formulierungsvorschlag für einen Gesetzesartikel zum Thema Überwachung eingereicht. Dieser regelt unter anderem, welche Voraussetzungen eine Überwachung zulassen und wo diese stattfinden darf.

Der politische Willen ist auch von Seiten Bund da: Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat bereits angekündigt, bis Ende Jahr eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung zu schicken. Zudem hat sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) letzte Woche entschieden, ebenfalls einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, den das Parlament im schnellsten Fall im Herbst 2017 verabschieden könnte.

Verschärfte Kontrollen

Damit die Suva bis zum Inkrafttreten einer klaren gesetzlichen Grundlage den Missbrauch weiter gezielt bekämpfen kann, will sie laut eigenen Angaben auffällige Fälle intensiver begleiten: Mehr ärztliche Untersuchungen, eine verstärkte Zusammenarbeit mit Behörden sowie vermehrte Zeugenbefragungen sollen bereits frühzeitig Klarheit schaffen.

Zudem will sie bei einem begründeten Verdacht mit dem Aussendienst häufiger Kontrollen durchführen. Dies kommt vor allem dann vor, wenn ein Verunfallter gemäss Hinweisen arbeitet, obwohl er krankgeschrieben ist. «Wir tun nach wir vor alles dafür, um Missbrauch aufzudecken», sagt Roger Bolt, Teamleiter Missbrauchsbekämpfung der Suva. «Für uns ist es zentral, dass wir mit den uns anvertrauten Prämiengeldern pflichtbewusst umgehen können und Leistungen nur Versicherten zukommen lassen, die Anrecht darauf haben.» Es werde aber immer teure Einzelfälle geben, die nur dank Detektiven verhindert werden könnten.

Mit Material der Suva

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