SVGW: Löschwasser-Richtlinie in Vernehmlassung

Der SVGW schickt die neue Löschwasser-Richtlinie in Vernehmlassung. Die bisherige Regelung hat lediglich die Sprinkleranlagen thematisiert – die Revision regelt umfassender.

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Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Wasserversorgungen und verschiedenen Fachverbänden* sowie einem Tunnelbauspezialisten hat die «Richtlinien für den Anschluss von Sprinkleranlagen an das Trinkwasserversorgungsnetz» des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) aus dem Jahr 1999 grundlegend überarbeitet. Die Vernehmlassung dazu findet von Mitte Juni bis Mitte September unter den SVGW-Wasserversorgungsmitgliedern sowie den relevanten Behörden, Verbänden und fachinteressierten Kreisen statt, wie der SVGW soeben mitgeteilt hat.

Neue Richtlinie ist umfassend

Die bisherige Richtlinie hat lediglich die Sprinkleranlagen thematisiert. Die zukünftige Richtlinie behandelt laut SVGW sämtliche Belange der Wasserversorgung für die Bereitstellung von Löschwasser: Angefangen bei der Bestimmung des Löschwasserbedarfs und der Löschreserve über die Rohrweitenbestimmung im Wasserverteilungsnetz inklusive den Anschlussleitungen zu den Hydranten bis hin zu den in den Gebäuden installierten Wasserlöschposten, Innenhydranten und Sprinkleranlagen. Zudem werden Anforderungen an Löscheinrichtungen in Tunnelanlagen und an Löschfahrzeugen beschrieben.

*Die Arbeitsgruppe besteht nebst SVGW-Vertretern aus Fachleuten folgender Verbände: Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS)Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES)

 

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