Swisscom erleidet Niederlage beim Glasfaserstreit vor Bundesgericht
Die Swisscom unterliegt bei einem Urteil des Bundesgerichts. Der Telco darf vorerst sein Glasfasernetz nicht mit einer neuen Technologie ausbauen.
Eine Beschwerde der Swisscom gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2021 wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Ursprünglich sah die Strategie der Swisscom vor, beim Ausbau des Glasfasernetzes nicht auf mehr auf ein Vierfaser-Modell zu setzen, sondern ein sogenanntes Einfaser-Modell mit Baumstruktur zu verlegen.
Dadurch wäre jedoch den anderen Fernmeldeanbietern der physische Zugang zu Glasfaserleitungen zwischen der Anschlusszentrale der Swisscom und dem Anschluss einzelner Teilnehmer verwehrt geblieben.
Im Februar 2020 reichte der Winterthurer Fernmeldeanbieter Init7 eine Anzeige bei der Weko ein, als Swisscom die neue Strategie zum Ausbau des Glasfasernetzes bekannt gegeben hatte.
Laut Quellen von «inside-it.ch» muss Swisscom die Verfahrenskosten in der Höhe von 10’000 Franken bezahlen. Ausserdem muss der Telco gegenüber Init7 mit einer Parteienentschädigung in der Höhe von 10’000 Franken entgegenkommen.
Init7 begrüsst das Urteil, heisst es in einer Mitteilung des Mitbewerbers. Man erwarte von der Swisscom indes, «dass sie sich endlich an das Kartellgesetz hält». Noch steht das Hauptverfahren bei der Weko aus.
Quelle: Redaktion/SRF