Renitente Fluggäste gefährden Sicherheit

Wer sich auf einem Flug nicht anständig benimmt, soll in Zukunft dafür belangt werden können. Das war bis anhin eher schwierig.

Nicht immer geht es an Bord so friedlich zu und her. © depositphotos, Candy BoxImages

Fluggesellschaften sollen Passagiere, die gegen die Verhaltensregeln an Bord verstossen, in Zukunft einfacher gerichtlich belangen können. Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor (vgl. Botschaft hier), das Protokoll vom 4. April 2014 zur Änderung des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen entsprechend anzupassen (Abkommen von Tokio). Das in Montreal verabschiedete Protokoll verbessere das Abkommen von Tokio und trage der wachsenden Anzahl renitenter Fluggäste Rechnung. In den letzten Jahren nahmen laut Bund die Zwischenfälle mit Passagieren deutlich zu, welche die Verhaltensregeln an Bord eines Flugzeuges nicht befolgten und die Anweisungen der Crew missachteten, wie es in der Mitteilung vom 27. Mai 2020 heisst.

Vereinzelt ungeplante Zwischenlandung

In mehreren Fällen gefährdete dies die Sicherheit des Flugzeugs, vereinzelt mussten sogar ungeplante Zwischenlandungen eingelegt werden, um störende Personen aus Sicherheitsgründen abzusetzen, wie der Bund betont. In der Vergangenheit habe man so genannte «unruly passengers» gerichtlich nicht belangt können, hauptsächlich mangels gerichtlicher Zuständigkeit des Staates, in dem das Flugzeug zur Landung gezwungen war.

Daher erfolge mit der Änderung des Protokolls eine zusätzliche obligatorische Gerichtsbarkeit des Halter- wie auch des Landestaates. Als weitere Änderung halte das Protokoll eine Liste der schwersten Straftaten fest (körperliche Angriffe oder Androhungen eines solchen Angriffs, Verweigerung von Anordnungen des Flugpersonals). Ausserdem sehe das Protokoll Schadenersatzansprüche gegenüber Personen vor, die aufgrund ihres renitenten Verhaltens abgesetzt wurden.

Das Protokoll ist Teil multilateraler Rechtsvorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), bei der die Schweiz Mitglied ist.

Quelle: Bund

 

Schweizer Flugpassagierdaten für Terrorbekämpfung nutzen

Flugpassagierdaten können zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität beitragen. Bereits 24 europäische Staaten haben Stellen eingerichtet, die Fluggastdaten aufbereiten. Auch die Schweiz soll nun diese PNR-Daten nutzen können. Gemäss Bundesrat sollen auch in der Schweiz die Flugpassagierdaten, sogenannte Passenger Name Record (PNR), erhoben und genutzt werden. Anhand von Fluggastdaten wie Vor- und Nachname, Kontaktangaben oder Reiseroute können Personen identifiziert werden, die in polizeilichen Informationssystemen registriert sind – und das noch vor dem Abflug. Auf diese Weise bleibe mehr Zeit, um notwendige Massnahmen zu treffen, so der Bundesrat. Auch verdächtige Personen könnten auf diese Weise erkannt und deren Reisebewegungen nachvollzogen werden. Dies sei insbesondere bei Fahndungen oder Ermittlungen von Nutzen.

Eine EU-Richtlinie verpflichtet die Fluggesellschaften, den Behörden der Abflug- und Zielorte in EU-Mitgliedsstaaten die Fluggastdaten 24 bis 48 Stunden vor der planmässigen Abflugzeit sowie nach Abfertigungsschluss zu übermitteln. Fluggesellschaften, die von der Schweiz aus EU-Destinationen anfliegen, haben diese Daten ebenfalls den EU-Mitgliedstaaten mitzuteilen. Die Schweizer Behörden hingegen können nicht auf Fluggastdatensätze zugreifen, da es kein nationales PNR-System gibt, wie es heisst. Dieses Informationsdefizit gelte es zu beheben, betont der Bundesrat in seiner Mitteilung vom 12. Februar.

Ausschliesslich zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität

Die PNR-Daten dürfen nur dazu verwendet werden, um Terroranschläge und Schwerstkriminalität zu verhindern bzw. aufzudecken oder strafrechtlich zu verfolgen. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte von Flugpassagieren seien zu gewährleisten, heisst es in der Mitteilung aus Bern. Schützenswerte Personendaten, die beispielsweise Rückschlüsse auf die ethnische Zugehörigkeit oder religiöse Überzeugungen ermöglichen würden, dürfen nicht ausgewertet werden.

Positive Datenabgleiche würden stets manuell überprüft. Kontrolliert würden lediglich polizeilich aktenkundige Personen und wer in dringendem Verdacht stehe, in kriminelle Machenschaften verwickelt zu sein.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für ein Bundesgesetz über die Erhebung und Nutzung von PNR-Daten durch die Schweiz aufzugleisen.

Quelle: Bund

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