Umstrittene Brennelemente beim AKW Leibstadt

Das AKW Leibstadt soll im vergangenen Dezember ohne Ausfuhrbewilligung Brennelemente einer Firma aus Deutschland erhalten haben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Baden-Württemberg hat eine Anzeige eingereicht.

AKW Leibstadt
© depositphotos, PirenX

Laut eines Berichts der Berliner Tageszeitung «taz» droht der deutschen Firma Framatome, welche Brennelemente herstellt, eine Anzeige von dem deutschen Bund für Umwelt und Naturschutz Baden-Württemberg. Der Vorwurf: Im Dezember seien Brennelemente ohne Exportbewilligung ans Atomkraftwerk Leibstadt ausgeliefert worden.

Die AKW-Betreiber widersprechen jedoch. Laut eines Sprechers gegenüber der «Aargauer Zeitung» sollen die 72 Brennelemente vom Dezember durch eine Ausfuhrbewilligung abgedeckt sein, welche das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle von dem Lieferanten erhalten habe. Auch die Transportgenehmigung liege vor, so das AKW Leibstadt.

Mögliche Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren

Jedoch dürfte die rechtliche Auseinandersetzung, die sich schon seit mehreren Monaten hinzieht, das AKW noch weiterhin beschäftigen. Derzeit wird über den Widerspruch aus Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt verhandelt. Gemäss dem deutschen Strafgesetzbuch droht beim ungenehmigten Export von Kernbrennstoffen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Da der eingereichte Widerspruch gegen die Exportbewilligung, anders als in einem Fall bei Belgien, nicht von Einzelpersonen ausgeht, sondern von einem klageberechtigten Umweltverband, ist die Ausgangslage im Fall der Schweiz anders. Es zweifeln in Deutschland sowohl die Umweltorganisation als auch die zuständige Aufsichtsbehörde des Brennelemente-Exports in die Schweiz.

Wird dem französischen Atomkonzern Framatome die Zuverlässigkeit aberkannt, dürfte dieser auch keine sonstigen Transporte mehr durchführen.

Quellen: Infosperber, «taz», Aargauer Zeitung

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